Leseempfehlung: Perspektive Hebammenkammer – zwei Artikel in der Ausgabe 04/2026 der Deutschen Hebammenzeitschrift

DHZ 04/2026

Prof Dr. Winfried Kluth erläutert in seinem Artikel „Strukturen schaffen„ die juristischen Voraussetzungen und Rahmenbedingung zur Etablierung von Hebammenkammern. Der Artikel zeigt, dass die Gründung einer Hebammenkammer in Deutschland verfassungsrechtlich zulässig ist, sofern bestimmte Voraussetzungen wie ein legitimer Zweck, die Einbeziehung des gesamten Berufsstands und verhältnismäßige Beiträge erfüllt sind. Berufspolitisch könnte eine Kammer die Interessenvertretung stärken, die Qualitätssicherung verbessern und Hebammen stärker in gesundheitspolitische Entscheidungsprozesse einbinden, während bisherige Verbände diese Funktionen nur eingeschränkt erfüllen. Trotz politischer Widerstände und der vergleichsweise kleinen Berufsgruppe sprechen sowohl organisatorische Modelle als auch Erfahrungen anderer Kammern dafür, dass eine Hebammenkammer sinnvoll und umsetzbar sein kann.

Prof.in Michaela Michel-Schuldt P.hD. argumentiert in ihrem Artikel „Selbstverwaltung Schritt für Schritt“, dass die Einrichtung einer Hebammenkammer ein logischer Schritt der fortschreitenden Professionalisierung ist, da trotz Akademisierung in Deutschland zentrale Elemente beruflicher Selbstregulation fehlen. Im internationalen Vergleich werden deutliche Defizite sichtbar, etwa bei Berufsaufsicht, Ethik, Registrierung und Weiterbildung, die durch eine Kammer strukturiert verbessert werden könnten. Kritische Einwände wie Pflichtmitgliedschaft oder Konkurrenz zu Verbänden lassen sich durch klare Aufgabenteilung, transparente Strukturen und länderübergreifende Modelle konstruktiv lösen.

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