„Kammerflimmern“ – Meinungsartikel in der Rubrik „Klartext“ im Hebammenforum 01/2023

In der Ausgabe 01/2023 des Hebammenforums erklärt eine anonyme Autor:in, weshalb eine Hebammenkammer Ihrem Wunsch nach Selbstverwaltung des Hebammenwesens entsprechen würde. Die Redaktion des Hebammenforums ist an Reaktionen zum Meinungsartikel interessiert. Diese können an redaktion@hebammenverband.de geschickt werden.

Gerne sammelt auch dieser blog Ihre Reaktionen in den Kommentaren.

Lesemempfehlung: Hebammenforum 08/2022 mit dem Schwerpunkt „Regulierung“

Die aktuelle Ausgabe des Hebammenforums hat den Schwerpunkt „Regulierung“ gewählt.

Schwerpunkt August: Regulierung

Der Hebammenberuf und seine Ausübung werden durch eine Reihe von Regelwerken bestimmt. Welche dies in Deutschland sind, erklärt Michaela Michel-Schuldt in einem Überblicksartikel. Welcher Grad an Regulierung förderlich ist, ist umstritten. Um nachzuvollziehen, welche Aufgaben und Grenzen es gibt, hat Susanne Teuerle die Organisationen Berufsverband und Kammer gegenübergestellt. Und wie werden Hebammen in anderen Ländern reguliert? Anna Hultsch gibt einen Einblick, wie in Großbritannien Regularien zur Qualitätssicherung beitragen. Schließlich erläutert ICM-Präsidentin Franka Cadée im Interview mit dem Hebammenforum, warum Hebammen durch Regulierung nur gewinnen können.“

Inhaltsverzeichnis Hebammenforum 08/2020

Publikation: „Etablierung von Pflegekammern in Deutschland – Professionelle Verantwortung und gesellschaftliche Notwendigkeit“

Die AG „Pflege und Ethik I“ beschäftigt sich mit individual- und organisationsethischen Fragen der Pflege, der strukturierten ethischen Reflexion in der Pflege sowie mit berufspolitischen Themenstellungen. Die AG „Pflege und Ethik II“ arbeitet zu spezifischen, pflegeethisch relevanten Phänomenen und Themen sowie ethischen Fragestellungen im Kontext der Pflegepraxis, Pflegebildung und Pflegeforschung.

Die Autor*innen schlussfolgern: „Die Forderung nach einer berufsständischen Vertretung in Form von Pflegekammern ist – wie deutlich wurde – explizit kein Selbstzweck einer sich fortschreitend pro- fessionalisierenden Berufsgruppe. Die Erfahrungen der COVID-19-Pandemie haben dies eindrücklich aufgezeigt3.Gut funktionierende Pflegekammern sind für die gesundheitliche und pflegerische Versorgungssicherheit der Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche von Pflegekammern auf Landes- und auf Bundesebene können ausschließlich von einer berufsständisch selbstverwalteten Pflege kompetent übernommen und im Sinne des bestehenden gesellschaftlichen Mandats ausgefüllt werden. Für Pflegefachpersonen als Vertreter*innen des Heilberufs Pflege stellt eine verpflichtende Kammermitgliedschaft somit keine – wie aktuell suggeriert und in Teilen praktiziert – an- oder abzulehnende Wahloption dar4. Sie ist vielmehr eine Verpflichtung, der es nachzukommen und eine Verantwortung, welche es auszufüllen gilt.
Diese Stellungnahme soll zu einer informierten Auseinandersetzung mit dem Thema Pflegekammern seitens der Mitglieder der Profession Pflege selbst sowie aller anderen Disziplinien und Heilberufe innerhalb der Akademie für Ethik in der Medizin – und darüber hinaus – beitragen. Gleichsam versteht sie sich als Impuls zur Versachlichung der fortdauernden, von vielfältigen Interessen geleiteten Debatte um Pflegekammern aus einer ethisch fokussierten Perspektive“

Giese, C., Kuhn, A., Lehmeyer, S. et al. Etablierung von Pflegekammern in Deutschland – Professionelle Verantwortung und gesellschaftliche Notwendigkeit. Ethik Med (2021). https://doi.org/10.1007/s00481-021-00674-7 Vollständiger Artikel

3 vgl. hierzu das Diskussionspapier der beiden Arbeitsgruppen vom 12.05.2020. https://www.aem-online. de/fileadmin/user_upload/2020_05_12_Pflegeethische_Reflexion_Papier.pdf [zugegriffen: 05. Okt. 2021].
4 Die Diskussion um die Errichtung und den Erhalt von Landespflegekammern verläuft in den Bundeslän- dern (berufs-)politisch äußerst kontrovers. Zum aktuellen Sachstand der Entwicklungen auf Länderebe- ne vgl. hierzu https://www.aok- verlag.info/de/news/Errichtung- von- Pflegekammern- in- den- einzelnen- Bundeslaendern/28/ [05. Okt. 2021].

Das Gesundheitsberuferegister kommt – auch für Hebammen

„Der Ministerrat billigt Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters

Der Ministerrat billigte in seiner heutigen Sitzung den Beitritt des Landes zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR-Staatsvertrag) und ebnete damit den Weg für die Unterzeichnung durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer. 

„Gerade im Hinblick auf die immer weiter voranschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens ist der Beitritt zum elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) ein wichtiger Schritt“, betonte Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Mit dem eGBR-Staatsvertrag stellen wir sicher, dass auch die Heilberufe in Rheinland-Pfalz an den Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen teilhaben können, die nicht einen verkammerten Beruf ausüben. Dies ist eine Voraussetzung für eine gut vernetze Versorgung der Patientinnen und Patienten.“ Denn die elektronische Patientenakte, das E-Rezept und andere kommende Anwendungen der Telematik-Infrastruktur sind ausschließlich für diejenigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen nutzbar, die einen geregelten Zugang zu diesem Datennetzwerk haben; dafür brauchen diese eine Authentifizierung in Form eines elektronischen Heilberufsausweises. Durch den Staatsvertrag wird es künftig möglich sein, auf das eGBR als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise (eHBA) zurückgreifen zu können.

Der Sitz des eGBR wird bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen liegen. Dennoch handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung aller dem Staatsvertrag beitretenden Länder, die ihre Tätigkeit zwischen dem zweiten und dritten Jahresquartal 2021 aufnehmen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt neben dem Sitzland Nordrhein-Westfalen mindestens sieben weitere Bundesländer dem eGBR-Staatsvertrag beigetreten sind.  

Hintergrund: 
Das eGBR wird künftig für Berufe wie Hebammen bzw. Geburtshelfer und Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zuständig sein, die ihre elektronischen Ausweise nicht von einer Kammer wie einer Landesärzte-, Landeszahnärzte-, Landespflege-, Landespsychotherapeuten- und Landesapothekerkammer ausgestellt bekommen. Der Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte der Krankenversicherten darf aus Gründen des Daten- und Patientenschutzes nur personenbezogen von dazu Berechtigten und mit Hilfe eines elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise (eHBA) erfolgen.

Das eGBR wird die Berechtigung der Antragstellerinnen und Antragsteller prüfen und dabei bundesweit mit rund 1.500 sog. bestätigenden Stellen zusammenarbeiten. Es handelt sich dabei um Ämter, Behörden und sonstige Organisationen, die u.a. die Berufserlaubnisse der Antragstellerinnen und Antragsteller ausgestellt bzw. bestätigt haben.

Die Grundlagen des eGBR beruhen auf bundesgesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch und hier im Wesentlichen auf § 291a, Absätze 5a und 5f SGB V.“

Quelle: https://msagd.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/ministerrat-billigt-staatsvertrag-ueber-die-errichtung-und-den-betrieb-des-elektronischen-gesundheits/ 23.02.2021

Abschlussbericht zur Hebammenversorgung in NRW: Vorschlag zur Etablierung einer Hebammenkammer

In der bisher umfangreichsten Erhebung zur geburtshilflichen Versorgung in Deutschland weisen die Forscherinnen der Hochschule für Gesundheit Bochum in ihrem Abschlussbericht zur Hebammenversorgung in NRW unter anderem auf Lücken in der Erfassung der klinisch und außenklinisch tätigen Hebammen hin. Die fehlende verpflichtenden Registrieren erschwere die Bedarfsplanung.

„Bauer: „Der Bericht enthält Vorschläge, wie das Meldeverfahren und die statistische Erfassung von Hebammen in NRW verbessert werden kann.“ So sollte die Registrierung der Berufsangehörigen durch eine Berufskammer für Hebammen selbstverwaltet organisiert werden – analog zu einer Pflegekammer. Die Etablierung einer Hebammenkammer werde laut Bericht den Professionalisierungsprozess des Hebammenberufes neben der Akademisierung fortführen. Nach der erfolgreichen Gründung der Pflegekammer NRW könnte somit ein weiterer Gesundheitsfachberuf in der Selbstverwaltung gestärkt werden. Das Bundesland NRW könnte als erstes Bundesland in einem Modellvorhaben die Einführung einer Hebammenkammer erproben und evaluieren.“

Referenz: Bauer, N.H., Villmar, A., Peters, M. & Schäfers, R. (2020). HebAB.NRW – Forschungsprojekt „Geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen in Nordrhein-Westfalen“. Abschlussbericht der Teilprojekte Mütterbefragung und Hebammenbefragung. Hochschule für Gesundheit Bochum.

NRW bekommt eine Pflegekammer

„Der Landtag hat am 24. Juni 2020 das Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Minister Laumann wird innerhalb von 40 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes die Mitglieder für den Errichtungsausschuss berufen. 

Nachdem sich in einer repräsentativen Umfrage Ende des Jahres 2018 mit insgesamt 79 Prozent eine deutliche Mehrheit der befragten Pflegefachkräfte für eine Pflegekammer als Interessenvertretung ausgesprochen hatte, wurde mit dem Gesetzgebungsverfahren für die Errichtung der Pflegekammer Anfang des Jahres 2019 begonnen.

Nach Abstimmungen innerhalb der Landesregierung und einer umfangreichen Anhörung der Verbände und aller beteiligter Stellen, wurde der Gesetzentwurf Ende 2019 in den Landtag eingebracht, dort beraten und schließlich verabschiedet. „

Führende Pflegeverbände, Pflegekammern und wissenschaftliche Fachgesellschaften gehen in die Offensive

Zitat

aus BibliomedPflege vom 28.05.2020

„Die Corona-Pandemie verdeutliche wie im Brennglas, wie unabdinglich eine angemessene Personalausstattung und Qualifikation in der Pflege für die Sicherung der Daseinsfürsorge sei. Pflege sei schon immer systemrelevant gewesen, nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von Donnerstag.

Insgesamt 11 führende Organisationen aus der Pflege haben sich zusammengetan, um den Druck auf die Politik zur nötigen Weiterentwicklung der Pflegeberufe zu erhöhen.

Dafür erwarteten Pflegende, dass die Rahmenbedingungen stimmten, der Pflegeberuf attraktiv sei sowie angemessen in Gehalt und Entwicklungsmöglichkeiten ausgestaltet werde.

WESENTLICHE WEICHENSTELLUNGEN FÜR DIE PFLEGE NÖTIG

Die Pflegeverbände, Pflegekammern und wissenschaftliche Fachgesellschaften fordern daher wesentliche Weichenstellungen für den Pflegeberuf.

Um politisches Handeln „unmissverständlich und unverzüglich“ einzufordern, sind die in der Stellungnahme formulierten Forderungen in Form einer Online-Petition für den Zeitraum von 2 Monaten veröffentlicht.“

Hebammen in die Politik! Lesenswerter Artikel in der SZ von Andrea Villmar

Die Hebammenkammer könnte, neben Berufsverband, wissenschaftlicher Fachgesellschaft und Gewerkschaft eine wichtige Funktion in der Stärkung des Hebammenwesens und dadurch in der gesundheitlichen Versorgung von Frauen, deren PartnerInnen und Neugeborener einnehmen. Ein lesenswertes Plädoyer von Andrea Villmar in der Süddeutschen Zeitung vom 20.03.2020 für ein Umdenken und eine Umstrukturierung im Gesundheitssystem. Hebammen würden in einem solchen Gesundheitssystem in Kliniken auf Augenhöhe, auch auf Führungsebene, mit ihren ärztlichen KollegInnen arbeiten und im Bundesministerium für Gesundheit würde die Stelle einer „Chief Midwifery Officer“ neben dem Pflegebevollmächtigten eingerichtet .

Den vollständigen Artikel finden Sie hier