Posterpräsentation berufsständische Selbstverwaltung auf der 7. int. Konferenz der DGHWI

Prof. Dr. Ruth Martis, Andrea Villmar und Prof. Michaela Michel-Schuldt präsentierten ihr Poster mit dem Titel „Wer „A“ wie Akademisierung sagt, muss auch „B“ wie berufsständische Selbstverwaltung sagen“ bei der 7. internationalen Konferenz der DGHWI. Der abstract und das Poster als pdf ist bei GMS hinterlegt

https://www.egms.de/static/de/meetings/dghwi2024/24dghwi63.shtml

Hintergrund: Nach Klemmt weist Professionalisierung basierend auf dem merkmalstheoretischen Ansatz verschiedene Merkmale auf. Einige dieser Merkmale sind nach einer Analyse zum Stand der Professionalisierung des Hebammenwesens in insgesamt 29 europäischen Ländern bereits umgesetzt oder auf dem Weg dorthin. So seien in den meisten Ländern Fortschritte bei der Professionalisierung des Hebammenwesens durch die Verlagerung der Ausbildung in den Hochschulbereich erzielt worden, verbunden mit Möglichkeiten zum postgradualen Studium und zur Forschung. Merkmale, die in den Bereich der Regulierung des Hebammenwesens fallen, stehen derzeit weniger im Fokus der Professionalisierungsdebatte. Konkret sind dies Fach- und Sachautonomie bei der Berufsausübung, exklusive Berechtigung/Lizensierung bei der Berufsausübung, verpflichtende berufsständische Normen in Form von Ethikkodizes sowie kollegiale Selbstkontrolle und die Herausbildung und Etablierung von selbstverwaltenden berufsständischen Organisationen. Letzterer Punkt soll im Fokus dieser Arbeit stehen.

Ziel/Fragestellung: Welche Möglichkeiten und Formen der Etablierung von berufsständischen Gremien der Selbstverwaltung des Hebammenwesens existieren international? Lassen sich darunter Best Practice Beispiele finden und wie lassen sich diese auf Deutschland übertragen?

Methodik: Im Rahmen einer Politikanalyse mittels Analyse von Dokumenten wurde zunächst der internationale Kontext zur berufsständischen Selbstverwaltung basierend auf den globalen Standard zur Regulierung des Hebammenberufes der International Confederation of Midwives (ICM) betrachtet. Selbstverwaltete berufsständische Organisationen (Berufskammern, -räte, -gremien) verschiedener Länder wurden am ICM Standard gemessen und Best Practice Beispiele wurden auf deren Übertragbarkeit auf das deutsche (Gesundheits-) politische System geprüft.

Ergebnisse: Das Midwifery Council in Neuseeland setzt als berufsständisches Organ der Selbstverwaltung alle Punkte des ICM Standards um. Art und Umfang der Hebammenleistungen (z.B. Berufsordnung) werden vom Council festgelegt, ebenso die Kompetenzen und Regelungen für Ausbildung/Studium; das Midwifery Council organisiert die verpflichtende Registrierung/Lizenzierung und ist für die Einhaltung von Re-Lizenzierung und damit dem Erhalt und Erweiterung der Kompetenz zuständig. Es reguliert Fort- und Weiterbildung und hat ein Beschwerdesystem etabliert, welches auch Sanktionen verhängen kann. Ein verpflichtender Verhaltenskodex/bzw. eine Berufsethik existiert. Ziel der Regulation ist der Schutz der Leistungsnehmer*innen, daher sind diese im Vorstand des Midwifery Councils vertreten. Eine Übertragung auf das deutsche politische System ist weitestgehend möglich und könnte der Stärkung der Professionalisierung des Hebammenwesens dienen.

Relevanz: Hebammen in Deutschland sind auf dem Weg der Professionalisierung. Neben der bereits erfolgten Akademisierung kann der Fokus nun auf den Bereich Selbstregulierung gelegt werden.

Empfehlungen/Schlussfolgerung: Die Etablierung einer selbstverwalteten berufsständischen Organisation um Selbstregulierung basierend auf internationalen Standards zu stärken ist der nächste notwendige Schritt auf dem Weg zur Professionalisierung des Hebammenwesens in Deutschland.

Ethik und Interessenkonflikte: Es war nicht notwendig, die Forschungsarbeit einer Ethikkommission vorzulegen. Die Forschung wurde durch Eigenmittel finanziert. Es liegen keine Interessenkonflikte vor.“

Vortrag „The status of midwifery regulation in Germany – findings from the application of the ICM gap analysis tool“ auf dem Kongress der International Confederation of Midwives

Auf dem Kongress der International Confederation of Midwives in Bali, Indonesien im Juni 2023 wurden die Ergebnisse der Arbeit der Projektgruppe des DHVs zum Thema Regulierung und Selbstverwaltung ebenfalls vorgestellt.

Abstract

Authors: Michaela Michel-Schuldt, Hilke Schauland, Barbara Blomeier, Judith Otter, Denize
Krauspenhaar, Lea Beckmann, Jutta Eichenauer.
Introduction: In 2018, we received the mandate by the national assembly of the German
Midwives Association to work on a project raising the status of midwives
through regulation. For this purpose, we formed a group comprising of midwives
with experiences in the field. We used the ICM Regulation Toolkit and followed
the first three steps: we developed our capacity to understand midwifery
regulation, assessed the current status through the application of the gap
analysis tool and identified goals.
Discussion: Many areas are already regulated by midwives’ themselves but also by other
bodies including governmental structures or even health insurance companies.
Legislation exists which provides competence-based education that meets
international standards and continuous professional development. It includes a
scope of practice that allows midwives to practice autonomously and which
enables women to access midwife-led continuity of care. Compared to other
health professions however, midwives in Germany do not have an autonomous
regulatory body and a chief government midwife position is missing. A
professional register and relicensing system for midwives does not exist, and
code of conduct and ethical standards are not binding. Mechanisms for
complaints and discipline show severe gaps. Most women seek antenatal care by
obstetricians and the majority of births take place in obstetric-led settings. Often,
midwives are excluded from decision-making at all levels, including policy.
Application to midwifery practice, education or regulation/policy
The findings of the analysis will be presented to the delegates of the national
assembly of the German Midwives Association. According to the ICM regulation
toolkit, the next steps including the development of a strategy will follow.
Evidence if relevant: The use of the ICM gap analysis tool was useful to systematically assess the status of regulation of midwives in Germany.
Key message: The project group’s analysis shows that some areas in the field of midwifery
regulation do meet the ICM standards, some areas however, show severe gaps.

Podium Hebammenkammer auf dem 15. Hebammenkongress in Bremen

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Von links nach rechts: Rita Borg-Xureb, Andrea Ramsell, Simone von Stosch, Franz Wagner, Michaela Michel-Schuldt, Carola Bury und Andrea Villmar; Photo: @Ulrike_Hauffe

Rita Borg-Xureb Mitglied im Board der International Confederation of Midwives (ICM) eröffnete die Podiumsdiskussion mit einem Keynote-Vortrag, in dem Sie die Internationale Sicht auf das Thema Regulierung von Hebammen darstellte. Laut ICM stützen drei Säulen das Hebammenwesen: Ausbildung, Berufsverbände und Regulierung. Inhaltlich bezog sich Rita Borg-Xureb auf zentrale Dokumente des ICM, zum einen den Global Standards zu Midwifery Regulation (2011) wonach die Regulierung von Hebammen als erstes dem Schutz der Öffentlichkeit diene, bestimme, wer den Titel „Hebamme“ tragen dürfe, hohe Qualitätsstandards in der Hebammenversorgung setzt und dafür sorgt, dass Hebammen einem Ethikkodex folgen. Als Beispiel für gesetzliche Vorlagen wurde das Hebammengesetz genannt und als regulierende Behörde die Hebammenkammer. Sie wies darauf hin, dass der Beruf von Hebammen selbst reguliert werden, Laienvertreterinnen jedoch dem Vorstand beisitzen sollten. Die Regulierende Behörde sollte eng mit den Hebammenverbänden und anderen Behörden zusammenarbeiten. Die Aufgaben einer Kammer seien, die Berufsordnung und die Standards der Ausbildung zu erstellen und zu genehmigen, Hebammen zu registrieren und zu bestimmen, wer den Titel „Hebamme“ tragen darf. Weiterhin soll die regulierende Behörde praktizierende Hebammen, die ihre Kompetenz erhalten, regelmässig lizenzieren und die Hebammen disziplinieren, die nicht entsprechend der gesetzten Standards praktizieren. Die regulierende Behörde erstelle einen Verhaltenskodex (Code of Conduct) und einen Ethikkodex (Code of Ethics). Ziel des globalen Standards sei es, die Autonomie des Hebammenberufes zu sichern, der sich von anderen Berufen, wie beispielsweise der professionellen Pflege und der Medizin, unterscheidet. Auf EU-Ebene regele die Direktive 2005/36/EC die Ausbildung und dessen Qualifikationsniveau, den professionellen Tätigkeitsbereich und die gegenseitige Anerkennung. Rita Borg-Xureb gab weiterhin einen Überblick über verschiedene regulierende Behörden, vor allem Hebammenkammern oder gemeinsame Berufskammern mit der Pflegeprofession, in denen Hebammen die Zuständigkeit über ihren Beruf bewahren. Um zu überprüfen, ob die Regulierung von Hebammen in einem Land den internationalen Standards entsprechen und um diese entsprechen anzupassen, wies die Rednerin auf unterstützende Prozesse und Dokumente hin, die im ICM Regulation Toolkit zu finden sind. Das Fazit von Rita Borg-Xureb bezüglich der Regulierung von Hebammen in Deutschland war: you will find your own model (that fits best to your context).

Die Moderatorin Simone von Stosch lenkte nach der Präsentation das Gespräch mit den eingeladenen Podiumsgästen.

Michaela Michel- Schuldt, Hebamme und Beraterin im Bereich Globale Gesundheit von der University of Technology Sydney und Mitbegründerin der Initiative Hebammenkammer wies darauf hin, dass es derzeit in Deutschland Lücken in der Selbstregulierung des Hebammenberufes gäbe, die deutlich für eine Hebammenkammer sprechen. Beispielsweise sind Hebammen in Deutschland nicht verpflichtet, sich zu registrieren. Dies bringt mit sich, dass wir in Deutschland nicht umfänglich wissen, wie viele Hebammen an welchem Ort praktizieren, was auch eine zukünftige auf Evidenzen basierende Versorgungsplanung erschwere. Weiterhin gäbe es Lücken beim Schutze der Öffentlichkeit, denn ein Beschwerdemanagement fehle, in dem Frauen, die beispielsweise Gewalt während der Geburt durch Hebammen erfahren haben, Ihr Anliegen anbringen könnten und dieses auch mit Sanktionen reagieren könnte. Insgesamt wies Sie darauf hin, dass der Deutsche Hebammenverband sich im Rahmen einer Projektgruppe mit der Verbesserung der Selbstregulierung des Hebammenberufes beschäftige und die Möglichkeit der Etablierung einer Hebammenkammer bzw. einer regulierenden Instanz abwäge. Sollten Hebammen vor die Frage gestellt werden: Hebammenkammer – ja oder nein, sollte es ihnen ermöglicht werden, eine informierte Entscheidung treffen zu können.

Andrea Villmar, Hebamme, Diplom Gesundheitsökonomin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule für Gesundheit Bochum und ebenfalls Mitbegründerin der Initiative Hebammenkammer stellte zunächst die Forderung auf: entweder bekommen alle Gesundheitsberufe eine Kammer oder keine. Dies spielte auf die Möglichkeiten der Einflussnahme im Gesundheitssystem an, die Hebammen durch das Fehlen einer Berufskammer im Gegensatz zu Medizinern derzeit noch nicht umfassend nutzen könnten. Aktuell können Hebammen bei Prozessen gehört werden, die ihren beruflichen Bereich betreffen, müssen es aber nicht. Die neu gegründeten Pflegekammern berichten davon, nun in entscheidenden Gremien mit einbezogen zu werden. Die Hebammenkammer wäre ein Teil des „Vierklangs“ zusammen mit den Berufsverbänden, der Gewerkschaft Verdi und der wissenschaftlichen Fachgesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft, Organisationen, die den Hebammenberuf zusammen stärken können. Andrea Villmar unterstrich, dass sie sich dafür einsetzte den Hebammenberufs bestmöglich aufzustellen und dafür wäre sie bereit neue Strukturen zu denken und erschaffen. Eine Hebammenkammer wäre eine Möglichkeit, die in Deutschland gegebenen Rahmenbedingungen dafür zu nutzen.

Carola Bury von der Angestelltenkammer Bremen gab zu Bedenken, dass die Hebammekammer nicht alle Probleme des Hebammmenwesens lösen könne, denn auf Tarifverhandlungen beziehungsweise auf Gebührenverhandlung nehme sie keinen Einfluss. Sie unterschied zwischen Berufskammern und berufsunabhängigen Kammern.

Franz Wagner vom Deutschen Pflegerat positionierte sich klar zur Etablierung von Pflegekammern. Er unterstrich, dass die Hebammen bereits einen hohen Organisationsgrad durch eine hohe Mitgliederzahl im Deutschen Hebammenverband erreicht hätten und gab zu bedenken, dass mögliche Hebammenkammern auf Länderebene von der zahlenmäßig kleinen Berufsgruppe kaum organisatorisch gestemmt werden könnte. Er zählte jedoch verschiedene Möglichkeiten auf, wie dieses Dilemma überwunden werden könnte: zum einen über Staatsverträge, die zwischen den Bundesländern geschlossen werden könnten, um beispielsweise regionale Kammern zu etablieren oder den Zusammenschluss, vielleicht auch nur zwecks gemeinsamer Administration mit anderen Berufskammern. Auf die Sorge des Hebammenverbandes, durch die Gründung einer Hebammenkammer an Stärke zu verlieren, wies er darauf hin, dass die Berufsverbände in der Pflege nach den Gründungen der Pflegeberufekammern in einigen Bundesländern Zulauf erlebt hätten. Die professionell Pflegenden wären durch die Pflegekammer berufspolitisch sensibilisiert worden. Weiterhin blickte er auf 20 Jahre zurück, in der die Pflege über Pflegekammern debattiert hatte. Zunächst stand man ihnen ablehnend gegenüber, im Verlauf jedoch wurden deren Vorzüge erkannt.

Andrea Ramsell, Beirätin für den Angestelltenbereich des Deutschen Hebammenverbands wies darauf hin, dass die Hebammen gerade eine bedeutende Veränderung in Form der Akademisierung des Berufes erfahren würden. Nun auch Hebammenkammern zu etablieren könnte die Berufsgruppe überfordern, denn es sei wichtig, alle Hebammen in einem Veränderungsprozess mitzunehmen. Ihr Motto: zuerst die Akademisierung, dann schauen wir weiter. Sie glaube jedoch nicht, dass die Etablierung von Hebammenkammern der richtige Weg zur Stärkung des Hebammenberufes sei.

Aus dem Publikum meldete sich Barbara Blomeier, 1. Vorsitzende des Landesverbandes der Hebammen Nordrhein-Westfalen zu Wort und wies darauf hin, dass wir nicht abwarten sollten, uns eine Meinung zur Etablierung von Hebammenkammern zu bilden, denn die internen und externen Anfragen zu unserer Positionierung zum Thema Hebammenkammer würden sich in Ihrem Bundesland häufen.

Bericht von Michaela Michel-Schuldt und Andrea Villmar

 

 

Pressemeldung der Evangelischen Hochschule Berlin zum 3. Runden Tisch Hebammenkammer

Kammerbildung im Hebammenwesen

Sibylle Baluschek M.A. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Evangelische Hochschule Berlin (EHB)

3. Runder Tisch Hebammenkammer tagt am 9. Juni an der Evangelische Hochschule Berlin. Vertreter_innen aus Politik und Hebammenwesen diskutieren unter gesundheitspolitischer Perspektive die Rahmenbedingungen der Selbstverwaltung im Hebammenwesen und die erforderlichen Schritte für die Einrichtung von Hebammenkammern in Deutschland.

Die Akademisierung des Hebammenberufs ist durch den akuten Hebammenmangel und die Probleme in der gesundheitlichen Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und jungen Müttern mit ihren Neugeborenen zunehmend in den Fokus der Gesundheitspolitik geraten. Sie wurde als politisches Ziel der Bundesregierung in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Mit der Akademisierung sind die Professionalisierung der Hebammenarbeit und die Frage der beruflichen Selbstverwaltung über die Einrichtung von Hebammenkammern verbunden. Am Samstag, dem 9. Juni 2018 tagt an der Evangelischen Hochschule Berlin der 3. Runde Tisch Hebammenkammer, um unter einer gesundheitspolitischen Perspektive die Rahmenbedingungen der Selbstverwaltung im Hebammenwesen und die erforderlichen Schritte für die Einrichtung von Hebammenkammern in Deutschland zu diskutieren. Dazu kommen Vertreterinnen der Politik, der Hebammenberufsverbände, der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft sowie Vertreterinnen von Pflegekammern an die EHB. Weiterlesen

Dokumentation 3. Runder Tisch Hebammenkammer – Präsentationen und Audioaufnahmen

Am 9.6.2018 fand der 3. Runde Tisch Hebammenkammer an der Evangelischen Hochschule in Berlin statt.

Zu Beginn der Veranstaltung gab Frau Prof. Melita Grieshop einen Überblick zum derzeitigen Stand der Professionalisierung des Hebammenwesens unter besonderer Berücksichtigung der Akademisierung. In ihrem Vortrag zeigte Sie die Verknüpfungen zwischen Ausbildung und Regulierung von Hebammen auf und schlug somit eine Brücke zwischen Akademisierung und Verkammerung.

Audio GrieshopPräsentation Grieshop

Im Anschluss führten Andrea Villmar und Michaela Michel-Schuldt die Teilnehmerinnen in das Programm des der Veranstaltung ein und gaben einen Überblick über bisherige Aktivitäten zum Thema Verkammerung des Hebammenwesens.

Audio Villmar/Michel-SchuldtPräsentation Villmar/Michel-Schuldt

Den Keynote Vortrag hielt Frau Dr. Susanne Wagenmann, die Geschäftsführerin der Pflegekammer Rheinland-Pfalz. Die Teilnehmerinnen hatten im Anschluss Zeit, Frau Dr. Wagenmann Fragen zu stellen.

Audio WagenmannPräsentation Wagenmann

Zur Podiumsdiskussion, die von Frau Dr. Christine Bruhn, die Geschäftsführerin des Geburtshauses Charlottenburg und Mitglied im Vorstand des Netzwerks für Geburtshäuser moderiert wurde, konnten Vertreterinnen aus der Berufspolitik, der Bundespolitik, der wissenschaftlichen Fachgesellschaft und der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz gewonnen werden. Es diskutierten

Frau Ursula Jahn-Zöhrens, Beiräten für den freiberuflichen Bereich des Deutschen Hebammenverbandes

Frau Elke Mattern, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft

Frau Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Partei die Grünen

Frau Katrin Helling-Plahr, Bundestagsabgeordnete der FDP und Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages

Frau Dr. Susanne Wagenmann, Geschäftsführerin der Landespflegekammer RLP

Audio Podiumsdiskussion

Am Nachmittag arbeiteten die Teilnehmerinnen in drei Gruppen an den Themen: wie geht es weiter auf Landesebene, Gestaltung einer Präsentation für Multiplikatorinnen und Initiative Hebammenkammer im Rahmen eines Vereins?

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmerinnen der Veranstaltung!

 

 

Anmeldungen für den 3. Runden Tisch Hebammenkammer

Liebe Interessentinnen,

bitte beachten, Sie, dass für die bevorstehende Veranstaltung am 9.6. insgesamt nur 40 Plätze zur Verfügung stehen.

Daher bitten wir Sie, sich verbindlich hier anzumelden.

Das detaillierte Programm folgt in Kürze.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Michaela Michel-Schuldt und Andrea Villmar

 

 

Veranstaltungshinweis: „Pflegekammern in Deutschland“ auf dem Deutschen Pflegetag am 16.03.2018

Während des Deutschen Pflegetags, der vom 15.-17. März in der STATION-Berlin stattfindet, gibt es am Freitag den 16.03.2018 von 9.00-10.30 Uhr ein Panel mit dem Thema „Pflegekammern in Deutschland – wie es jetzt weitergeht“.

Hebammen, die Mitglied im Deutschen Hebammenverband sind, können den ermässigten Eintrittspreis zahlen, da der DHV Mitglied im Deutschen Pflegerat ist.

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Erste Eindrücke, Präsentationen und Aufzeichnungen von Vorträgen und Diskussionen des 2. Runden Tisches Hebammenkammer 2017

Am 30.09.2017 fand an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg der 2. Runde Tisch Hebammenkammer statt.

Nach den Willkommensworten von Frau Dr.Gertrud Ayerle vom Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg gaben Andrea Villmar von der Hochschule für Gesundheit und Michaela Michel-Schuldt den Teilnehmerinnen eine Einleitung in das Thema. Die Präsentation können Sie sich in Form einer Power Point hier ansehen.

Prof. Winfried Kluth von der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät hat dort den Lehrstuhl für öffentliches Recht und ist weiterhin Vorsitzender des Instituts für Kammerrecht, hielt einen Vortrag zum Thema Kammerrecht. Dieser, und der Vortrag am Nachmittag von Frau Anke Wiemer, der sich mit den Unterschieden von Verband und Kammer beschäftigte, können als Audiodatei (Kluth und Wiemer) angehört werden. Weiterhin können sie sich die entsprechenden power-point Präsentation dazu ansehen. Zum einen die Präsentation von Anke Wiemer Aufgaben Berufsverband-Kammer-Vergleich-Onlineversion zum anderen die Präsentation von Professor Winfried Kluth Kluth_Hebammenkammer

Zwei Arbeitsgruppen stellten am Nachmittag wertvolle Ergebnisse zum Thema Informationsweitergabe des Kammerthemas an die Hebammen zusammen. Ein Gruppe beschäftigte sich mit zu kommunizierenden Inhalten, eine andere mit möglichen Kommunikationswegen.

Ein nächster Runder Tisch soll im kommenden Jahr stattfinden. Die Teilnehmerinnen erklärten sich bereit, eine Präsentation zu entwickeln, mit deren Hilfe die Berufsgruppe zum Thema Hebammenkammer informiert werden kann. Weiterhin werden Freiwillige zukünftig als „Ansprechpartner Hebammenkammer“ auf diesem Blog gelistet werden.