Thementisch „Möglichkeiten und Grenzen von Regulierung und Selbstverwaltung der Hebammen“ auf dem Deutschen Hebammenkongress

Die Mitglieder der Projektgruppe „Regulierung und Selbstverwaltung“ des Deutschen Hebammenverbands gestalteten einen Thementisch auf dem Deutschen Hebammenkongress.

Abstract

Autor*innen: M. Michel-Schuldt (Ludwigshafen, DE), L. Beckmann (Karlsruhe, DE), H. Schauland (Oldenburg, DE), A. Villmar (Wuppertal, DE), S. Teuerle (Kall-Urft, DE), B. Blomeier (Bielefeld, DE), J. Otter (Sulzberg, DE), M. Krauspenhaar (Wiesbaden, DE), J. Eichenauer (Backnang, DE)

Zielsetzung: Regulierung durch die eigene Berufsgruppe der Hebammen erfolgt in Deutschland nur teilweise. Die Projektgruppe Regulierung des Deutschen Hebammenverbands hat von 2017 bis 2022 mit dem Mandat der Bundesdelegiertentagung einen Meinungsbildungsprozess vorbereitet. Ziel dieses Prozesses war es, mögliche Varianten von Selbstregulierung zu beschreiben, die Umsetzbarkeit der Varianten zu prüfen und Informationsmaterial zu entwickeln, um Hebammen eine informierte Meinungsbildung zu ermöglichen.

Methoden: Die Mitglieder der Projektgruppe haben dazu das ICM Regulation Toolkit angewandt. Die dem Toolkit entnommenen Prozessschritte, Regulierung zu verstehen und den Status Quo der Regulierung von Hebammen zu bestimmen, wurden durchgeführt.

Ergebnisse: Ergebnis der Analyse ist, dass die Selbstverwaltung der Berufsgruppe in Deutschland dem internationalen Standard nicht entspricht. Im Vergleich zum größten existierenden Interessensvertretungsorgan der Berufsgruppe der Hebammen, dem Deutschen Hebammenverband, wäre eine Berufskammer derzeit die in Deutschland das Organ, um Selbstverwaltung zu praktizieren. Die Etablierung einer Chief Midwifery Officer Position in Deutschland hat zwar die Sicherheit der werdenden Eltern zum Ziel, stellt aber keine Struktur zu Selbstverwaltung dar. Eine Berufskammer für Hebammen weist auch Nachteile auf, so dass weitere Gestaltungsspielräume ausgelotet werden könnten/sollten. Dies könnte beispielsweise durch die Beleihung einer privatrechtlichen Organisation mit hoheitlichen Aufgaben erfolgen. Ein Nebeneinander von Berufsverbänden und Berufskammern für und von Hebammen ist in Europa die Norm. Ein Blick über die deutschen Grenzen im Bereich der Selbstverwaltung unterstützt, neben der genannten Ergebnisse, die nächsten Schritte im Rahmen des ICM Prozesses, Ziele zu identifizieren. Die Ergebnisse der Analyse könnten in den Landesverbänden, anstehenden Zukunftsforen und dem Hebammenkongress aufgegriffen und von der Berufsgruppe diskutiert werden. Darauf basierend müssten Strategien entwickelt, Maßnahmen beschrieben und evaluiert werden und Informationen, Fertigkeiten und Mittel bereitgehalten werden, um eine informierte Entscheidung zu verbesserter Selbstverwaltung der Hebammen zu fördern.

Zusammenfassung: Die Mitglieder der Projektgruppe Regulierung des Deutschen Hebammenverbandes möchten den Teilnehmenden des Hebammenkongresses die Ergebnisse eines mehrjährigen Meinungsbildungsprozesses vermitteln. Die Teilnehmenden sollen umfassend informiert werden, um gemeinsam Ziele und Strategien zur verbesserten Selbstverwaltung des Hebammenwesens in Deutschland zu entwickeln.

Zwei Reaktion auf den anonymen pro-Hebammenkammer Artikel „Kammerflimmern“

In der Ausgabe 02/2023 des Hebammenforums wurden zwei Reaktion auf den pro-Hebammenkammer Artikel „Kammerflimmern“ der Ausgabe des Hebammenforums 01/2023 veröffentlicht. Im Meinungsartikel der Vorsitzenden des Landesverbandes Niedersachsen Hilke Schauland drückte die Funktionärin ihre Bedenken zur Bildung einer Kammer aus. „Was wäre, wenn der Berufsverband geschwächt würde“ war ihre Sorge. Folglich stand die Stärkung des Berufsverbands und die Übernahme von Kammeraufgaben wie der Bildung eines Registers im Zentrum ihrer Argumentation. Im zweiten Meinungsartikel von Anke Wiemer, der Geschäftsführerin von Quag e.V. machte die Autorin deutlich, dass der Berufsverband seit Jahrzehnten das „Wider“ der Bildung einer Hebammenkammer betrachte, nicht aber das „Für“. Für eine Hebammenkammer sprechen nach Anke Wiemer die Gestaltung von Standards und Maßnahmen von Qualitätssicherung durch Hebammen selbst und die Etablierung einer Schiedsstelle bei Konflikten zwischen Kolleginnen oder Hebammen und Familien. Auch die verpflichtende Einbeziehung von Kammervertreterinnen in hebammenrelevante Gesetzgebung nannte Anke Wiemer als deutliches Argument für die Etablierung von Hebammenkammern.

aus dem Hebammenforum 02/2023

Unter einem Dach? Dr. Angelica Ensel berichtet vom 1. Runden Tisch Hebammenkammer in der DHZ 12/2016

DHZ 12/2016 Berufsvertretung

Unter einem Dach?
Ende September tagte der erste Runde Tisch zum Thema Hebammenkammer in der Katholischen Hochschule Mainz. Er bot einen Einblick in die Strukturen einer Kammer, Stoff für Diskussionen und die Chance, Arbeitsaufträge zu definieren. Auch erste Erfahrungen mit der Pflegekammer in Rheinland-Pfalz waren inspirierend.

Dr. Angelica Ensel

Link zum Artikel

Workshop am 4.5.2016 im Rahmen des Hebammenkongresses in Hamburg

Formen der Selbstverwaltung in der Professionalisierungsdebatte

WS 26, 11.00-12.30

Andrea Villmar, Michaela Michel-Schuldt, Nicola Bauer, Rainhild Schäfers

Die Bestandsaufnahmen der letzten fünfzehn Jahre haben gezeigt, dass keine vollständige Erfassung von Hebammentätigkeiten in Deutschland möglich ist (Schäfers & Sayn-Wittgenstein 2007, IGES 2012). Es existiert kein zentrales Organ, welches Hebammen registriert und deren Versorgungsumfang erfasst. Seit die Haftpflichtproblematik die Hebammen in Deutschland in die mediale und politische Öffentlichkeit gebracht hat, wird die mangelnde Datenlage zunehmend zum Problem für Hebammen und Frauen, die ein Recht auf Hebammenversorgung innehaben. Eine Unter- Über- oder Fehlversorgung ist objektiv nicht nachweisbar. Es fehlen geeignete Indikatoren, die eine bedarfsgerechte Hebammenversorgung messbar machen. Auch für eine zukünftige am Bedarf orientierte Planung fehlen Fakten und Zahlen.

Die Registrierung stellt ein international anerkanntes Qualitätsmerkmal von Hebammenversorgung dar (International Confederation of Midwives 2011). Hebammen in anderen Ländern haben entsprechende Gremien eingerichtet (z. B. Neuseeland oder Österreich). Im Sinne der Selbstverwaltung sind Sie aktiv geworden und haben die Möglichkeit genutzt, diese Gremien nach den Vorstellungen und Bedürfnissen von Klientinnen und Hebammen zu gestalten.

Zu Beginn des Workshops erhalten Sie eine Übersicht von unterschiedlichen Positionen zum Thema. Danach werden die verschiedenen Organe der Selbstverwaltung gegenübergestellt und diskutiert. Die Teilnehmerinnen gehen der Frage nach, welches Organ eine Möglichkeit für Hebammen in Deutschland wäre und ob die Schaffung einer standesrestlichen Vertretung eine geeignete Möglichkeit sein könnte, unsere Interessen im Gesundheitssystem durchzusetzen.