Abschlussbericht zur Hebammenversorgung in NRW: Vorschlag zur Etablierung einer Hebammenkammer

In der bisher umfangreichsten Erhebung zur geburtshilflichen Versorgung in Deutschland weisen die Forscherinnen der Hochschule für Gesundheit Bochum in ihrem Abschlussbericht zur Hebammenversorgung in NRW unter anderem auf Lücken in der Erfassung der klinisch und außenklinisch tätigen Hebammen hin. Die fehlende verpflichtenden Registrieren erschwere die Bedarfsplanung.

„Bauer: „Der Bericht enthält Vorschläge, wie das Meldeverfahren und die statistische Erfassung von Hebammen in NRW verbessert werden kann.“ So sollte die Registrierung der Berufsangehörigen durch eine Berufskammer für Hebammen selbstverwaltet organisiert werden – analog zu einer Pflegekammer. Die Etablierung einer Hebammenkammer werde laut Bericht den Professionalisierungsprozess des Hebammenberufes neben der Akademisierung fortführen. Nach der erfolgreichen Gründung der Pflegekammer NRW könnte somit ein weiterer Gesundheitsfachberuf in der Selbstverwaltung gestärkt werden. Das Bundesland NRW könnte als erstes Bundesland in einem Modellvorhaben die Einführung einer Hebammenkammer erproben und evaluieren.“

Referenz: Bauer, N.H., Villmar, A., Peters, M. & Schäfers, R. (2020). HebAB.NRW – Forschungsprojekt „Geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen in Nordrhein-Westfalen“. Abschlussbericht der Teilprojekte Mütterbefragung und Hebammenbefragung. Hochschule für Gesundheit Bochum.

NRW bekommt eine Pflegekammer

„Der Landtag hat am 24. Juni 2020 das Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Minister Laumann wird innerhalb von 40 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes die Mitglieder für den Errichtungsausschuss berufen. 

Nachdem sich in einer repräsentativen Umfrage Ende des Jahres 2018 mit insgesamt 79 Prozent eine deutliche Mehrheit der befragten Pflegefachkräfte für eine Pflegekammer als Interessenvertretung ausgesprochen hatte, wurde mit dem Gesetzgebungsverfahren für die Errichtung der Pflegekammer Anfang des Jahres 2019 begonnen.

Nach Abstimmungen innerhalb der Landesregierung und einer umfangreichen Anhörung der Verbände und aller beteiligter Stellen, wurde der Gesetzentwurf Ende 2019 in den Landtag eingebracht, dort beraten und schließlich verabschiedet. „