Leseempfehlung: Perspektive Hebammenkammer – zwei Artikel in der Ausgabe 04/2026 der Deutschen Hebammen Zeitschrift

DHZ 04/2026

Prof Dr. Winfried Kluth erläutert in seinem Artikel „Strukturen schaffen„ die juristischen Voraussetzungen und Rahmenbedingung zur Etablierung von Hebammenkammern. Der Artikel zeigt, dass die Gründung einer Hebammenkammer in Deutschland verfassungsrechtlich zulässig ist, sofern bestimmte Voraussetzungen wie ein legitimer Zweck, die Einbeziehung des gesamten Berufsstands und verhältnismäßige Beiträge erfüllt sind. Berufspolitisch könnte eine Kammer die Interessenvertretung stärken, die Qualitätssicherung verbessern und Hebammen stärker in gesundheitspolitische Entscheidungsprozesse einbinden, während bisherige Verbände diese Funktionen nur eingeschränkt erfüllen. Trotz politischer Widerstände und der vergleichsweise kleinen Berufsgruppe sprechen sowohl organisatorische Modelle als auch Erfahrungen anderer Kammern dafür, dass eine Hebammenkammer sinnvoll und umsetzbar sein kann.

Prof.in Michaela Michel-Schuldt P.hD. argumentiert in ihrem Artikel „Selbstverwaltung Schritt für Schritt“, dass die Einrichtung einer Hebammenkammer ein logischer Schritt der fortschreitenden Professionalisierung ist, da trotz Akademisierung in Deutschland zentrale Elemente beruflicher Selbstregulation fehlen. Im internationalen Vergleich werden deutliche Defizite sichtbar, etwa bei Berufsaufsicht, Ethik, Registrierung und Weiterbildung, die durch eine Kammer strukturiert verbessert werden könnten. Kritische Einwände wie Pflichtmitgliedschaft oder Konkurrenz zu Verbänden lassen sich durch klare Aufgabenteilung, transparente Strukturen und länderübergreifende Modelle konstruktiv lösen.

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Artikel „Hebammen fordern echte Selbstverwaltung“ von Ulrike Geppert-Orthofer

Die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands, Ulrike Geppert-Orthofer, argumentiert in ihrem Artikel „Hebammen fordern echte Selbstverwaltung“ der im siebzehnten Band „Gesundheitswesen aktuell“ des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung im Juni 2024 erschienen ist, dass im Zuge der Professionalisierung des Hebammenberufs und derzeit lückenhafter Regulierung der Berufsgruppe die Zeit gekommen ist, dass Hebammen Aufgaben in der Selbstverwaltung übernehmen sollten. Dabei steht sie der Etablierung von Hebammenkammern skeptisch gegenüber und bietet als Lösung die Beleihung des Deutschen Hebammenverbandes mit hoheitlichen Aufgaben an.

Geppert-Orthofer argumentiert, dass die Berufsgruppe der Hebammenkammer vermutlich ähnlich skeptisch gegebübersteht wie die Berufsgruppe der Pflege (dort vor allem Verdi) und stellt dar, dass Berufskammern in den einzelnen Bundesländern ein zu hoher Verwaltungsaufwand für eine kleine Berufsgruppe bedeutet.

„Fazit: Die gegenwärtig noch lückenhafte Regulierung des Hebammenberufes muss überarbeitet werden. Die Hebammen haben den berechtigten Anspruch, sich selbst zu
regulieren. Die Voraussetzung für das Gelingen ist das gemeinsame Ringen um Lösungsmöglichkeiten innerhalb der verschiedenen Organisationen und Interessensvertretungen der Hebammen sowie der politische Wille der Bundesländer, die Berufsgruppe der Hebammen dadurch als wichtiger Stakeholder in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung aufzuwerten und sie in 16 Staatsverträgen mit den erforderlichen hoheitlichen Aufgaben zu beleihen“.

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Hebammen in die Politik! Lesenswerter Artikel in der SZ von Andrea Villmar

Die Hebammenkammer könnte, neben Berufsverband, wissenschaftlicher Fachgesellschaft und Gewerkschaft eine wichtige Funktion in der Stärkung des Hebammenwesens und dadurch in der gesundheitlichen Versorgung von Frauen, deren PartnerInnen und Neugeborener einnehmen. Ein lesenswertes Plädoyer von Andrea Villmar in der Süddeutschen Zeitung vom 20.03.2020 für ein Umdenken und eine Umstrukturierung im Gesundheitssystem. Hebammen würden in einem solchen Gesundheitssystem in Kliniken auf Augenhöhe, auch auf Führungsebene, mit ihren ärztlichen KollegInnen arbeiten und im Bundesministerium für Gesundheit würde die Stelle einer „Chief Midwifery Officer“ neben dem Pflegebevollmächtigten eingerichtet .

Den vollständigen Artikel finden Sie hier 

 

 

Artikel von Susanne Steppat im Hebammenforum 09/2017: Hebammenkammer? Im Moment eher nein!

Die Beirätin für den Angestelltenbereich sieht in der Errichtung einer Hebammenkammer eine mögliche Schwächung des Hebammenwesens. Der Deutsche Hebammenverband übernehme bereits viele Funktionen einer Kammer. Ihre Vision: erst einmal sehen, was die Pflege vorlegt und dabei „beobachten, abschätzen, einschätzen und dann in aller Ruhe weitermachen.“ Artikel im Hebammenforum 09/2017

Unter einem Dach? Dr. Angelica Ensel berichtet vom 1. Runden Tisch Hebammenkammer in der DHZ 12/2016

DHZ 12/2016 Berufsvertretung

Unter einem Dach?
Ende September tagte der erste Runde Tisch zum Thema Hebammenkammer in der Katholischen Hochschule Mainz. Er bot einen Einblick in die Strukturen einer Kammer, Stoff für Diskussionen und die Chance, Arbeitsaufträge zu definieren. Auch erste Erfahrungen mit der Pflegekammer in Rheinland-Pfalz waren inspirierend.

Dr. Angelica Ensel

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