Aus dem Ärzteblatt 20.11.2019
Das Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Errichtung einer Pflegekammer beschlossen. Das teilte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute mit.
Ein Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden. Die Landesregierung will die Pflegekammer mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von fünf Millionen Euro über drei Jahre unterstützen.
Nach den Plänen des Gesundheitsministers wird die Pflegekammer durch einen Errichtungsausschuss aufgebaut, der sich aus Pflegefachkräften zusammensetzen soll. Diese sollen alle Aufbauarbeiten vornehmen, bis dann voraussichtlich im Januar 2022 die erste Kammerversammlung zusammentritt.
„Die Zeiten, in denen die Pflege nur am Katzentisch über ihre eigenen Belange mitberaten durfte, müssen endlich der Vergangenheit angehören“, sagte Laumann heute. Er hoffe auf eine breite Zustimmung im Landtag. Das wäre „ein klares Signal an die Beschäftigten in der Pflege“.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Pflegekammer – vergleichbar mit etwa der Ärztekammer – als weitere Heilberufskammer gesetzlich verankert wird. Damit sollen ihr wichtige Aufgaben übertragen werden, hieß es aus dem Ministerium.
Dazu gehörten etwa die Entwicklung einer Berufsordnung, von Qualitätsrichtlinien sowie die Zuständigkeit für die beruflichen Fort- und Weiterbildungen. Die Kammer soll auch in wichtigen Gremien – wie der Landesgesundheitskonferenz oder dem Landesausschuss für Krankenhausplanung – sitzen. Perspektivisch sollen der Kammer auch die Aufgaben zur Ausbildung in den Pflegeberufen übertragen werden.
Pflegekammern sind in Deutschland nicht unumstritten. In einigen Bundesländern wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein gibt es Widerstand der Pflegekräfte gegen eine Verkammerung. Sie sehen die Vorteile nicht und wehren sich gegen eine Zwangsverbeitragung. © may/aerzteblatt.de