Kabinett beschließt Pflegekammer in NRW

Aus dem Ärzteblatt 20.11.2019

Das Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Errichtung einer Pflegekammer beschlossen. Das teilte Ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Laumann heute mit.

Ein Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden. Die Lan­des­regierung will die Pflege­kammer mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von fünf Millionen Euro über drei Jahre unterstützen.

Nach den Plänen des Ge­sund­heits­mi­nis­ters wird die Pflegekammer durch einen Errich­tungsausschuss aufgebaut, der sich aus Pflegefachkräften zusammensetzen soll. Diese sollen alle Aufbauarbeiten vornehmen, bis dann voraussichtlich im Januar 2022 die erste Kammerversammlung zusammentritt.

„Die Zeiten, in denen die Pflege nur am Katzentisch über ihre eigenen Belange mitbera­ten durfte, müssen endlich der Vergangenheit angehören“, sagte Laumann heute. Er hoffe auf eine breite Zu­stimmung im Landtag. Das wäre „ein klares Signal an die Beschäftigten in der Pflege“.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Pflegekammer – vergleich­bar mit etwa der Ärzte­kammer – als weitere Heilberufskammer gesetzlich verankert wird. Damit sollen ihr wich­tige Aufgaben übertragen werden, hieß es aus dem Ministerium.

Dazu gehörten et­wa die Entwicklung einer Berufsordnung, von Qualitätsrichtlinien sowie die Zustän­dig­keit für die beruflichen Fort- und Weiterbildungen. Die Kammer soll auch in wichtigen Gremien – wie der Landesgesundheitskonferenz oder dem Landesausschuss für Krankenhausplanung – sitzen. Perspektivisch sollen der Kammer auch die Aufgaben zur Ausbildung in den Pflegeberufen übertragen werden.

Pflegekammern sind in Deutschland nicht unumstritten. In einigen Bundesländern wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein gibt es Widerstand der Pflegekräfte gegen eine Verkammerung. Sie sehen die Vorteile nicht und wehren sich gegen eine Zwangsverbeitragung. © may/aerzteblatt.de