„Der Impulsvortrag von Karl-Josef Laumann beim 18. Deutschen Hebammenkongress Anfang Mai war für mich ein Highlight. Selten wurde so deutlich ausgesprochen, was viele von uns seit Jahren fordern: Eine starke, eigenverantwortlich organisierte Hebammenprofession braucht eigene Strukturen – und dazu gehört auch eine Kammer. Ich wünsche mir, dass meine Hebammenkolleginnen, unsere Landesverbände und der DHV dieses Signal aus der Politik als echte Chance begreifen. Der DHV übernimmt bereits Verantwortung innerhalb der bestehenden Strukturen. Doch wenn es gelingen soll, eine starke berufsständische Vertretung zu etablieren, muss die Perspektive weitergedacht werden: Der Verband könnte perspektivisch in die Vertreterversammlungen und Vorstände der Kammern einziehen – als Teil einer zukunftsfähigen Selbstverwaltung der Profession. Ziel muss eine klare berufliche Selbstverwaltung sein – für eine sichere, flächendeckende Versorgung von Frauen und Familien und eine nachhaltige Professionalisierung unseres Berufsstandes. Wenn dieser Weg also bedeutet, gewohnte Privilegien aufzugeben, dann ist das aus meiner Sicht ein sehr fairer Preis für mehr Zukunftsfähigkeit, Gestaltungskraft und fachliche Unabhängigkeit.“
Ulrike Geppert-Orthofer, Karl-Josef Laumann, Andrea Köbke und Ursula Jahn-Zöhrens
Im Rahmen der Podiumsdiskussion „Die Zukunft der geburtshilflichen Versorgung – wo stehen wir in 10 Jahren und welche Rolle spielt die Hebamme?“ am 7. Mai 2025 auf dem 18. deutschen Hebammenkongress in Münster, sprach Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, über zentrale Herausforderungen und Perspektiven für die Profession der Hebammen. Laumann betonte die Bedeutung der Eigenverantwortung und Selbstorganisation innerhalb der geburtshilflichen Berufsgruppe, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung ihres Berufsfeldes.
Ein zentrales Anliegen des Ministers war es, die strukturellen Unterschiede zwischen Berufen im Gesundheitssystem und jenen, die unter das Berufsbildungsgesetz fallen, hervorzuheben. Während die Ausbildungsinhalte in anderen Bereichen, etwa im Handwerk oder Einzelhandel, maßgeblich von den Kammern bestimmt werden, sei es im Gesundheitswesen die Politik, die die Inhalte festlegt. Laumann formulierte hierzu prägnant: „Alle Berufe im Gesundheitssystem sind staatlich reglementiert. Das ist der große Unterschied zwischen allen Berufen im Berufsbildungsgesetz.“
Laumann stellte klar, dass eine Profession erst dann als vollständig selbstständig gelten könne, wenn sie die Weiterentwicklung ihres Berufes selbst gestaltet. Dies illustriert er am Beispiel der Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen, für deren Einrichtung und Stärkung er sich intensiv einsetzt. Er verwies jedoch auch auf die Schwierigkeiten, die mit der Akzeptanz solcher Kammern einhergehen: „In Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist die Kammeridee, die hatten Kammern, gescheitert an den eigenen Leuten.“
Mit Blick auf die Hebammen betonte Laumann die Notwendigkeit, eine geschlossene und starke Organisationsstruktur zu schaffen, die es ermöglicht, wesentliche Fragen zur Ausbildung, zu Prüfungsanforderungen und zur gesetzlichen Einbettung des Berufs eigenständig zu regeln. Dies sei eine zentrale Voraussetzung, um die Profession zukunftsfähig zu machen: „Dann darf man erstens keine zersplitterte Vertretungslandschaft haben und zweitens muss man natürlich überlegen, wie man das organisiert.“
Laumann verstand seine Rolle als Politiker dabei weniger als einen Akteur, der alles regeln wolle, sondern vielmehr als einen Unterstützer des Subsidiaritätsprinzips: „Ich bin ein Politiker, der Meinung ist, der Staat muss das Notwendige entscheiden, aber alles das, was da entschieden werden können, wo Menschen es selber entscheiden können, die sogenannten kleinen Lebenskreise […] ist mein Credo.“
Er appellierte eindringlich an die Hebammen, Verantwortung für die eigene Berufsentwicklung zu übernehmen, ähnlich wie dies bereits bei anderen verkammerten Berufen, insbesondere den Ärztinnen und Ärzten, der Fall sei. Er versprach zugleich politische Unterstützung bei der Schaffung der entsprechenden rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen: „Und sie das auch von der Politik einfordern, dass wir dafür die Gestaltungsspielräume Ihnen eröffnen.“
Abschließend unterstrich Laumann, dass die Delegation staatlicher Aufgaben an Kammern ein wesentlicher Bestandteil eines modernen Staatsverständnisses sei. Er kündigte an, dass Nordrhein-Westfalen auch künftig diesen Weg weiterverfolgen werde: „Wir werden auch in den nächsten Jahren in Nordrhein-Westfalen Schritt für Schritt der Pflegekammer staatliche Aufgaben übertragen.“
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Laumanns Impuls einen deutlichen Appell an die Hebammen richtete, sich stärker zu organisieren und Verantwortung für die Weiterentwicklung ihrer Profession zu übernehmen. Wenn die Hebammen die Entwicklung ihres Berufs selbst steuern wollen – sei es bei der Ausbildung, den Prüfungsanforderungen oder der Definition ihres Berufsbildes – dann brauchen sie eine eigene Kammer. Dabei stellte er die Bereitschaft der Politik in Aussicht, die notwendigen rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen zu schaffen, um diesen Prozess zu unterstützen.
Die Regulierung von Gesundheitsfachkräften ist entscheidend für die Patientensicherheit und die Qualität der Gesundheitsversorgung. Durch klare Standards für Ausbildung, Kompetenz und ethisches Verhalten soll sichergestellt werden, dass Gesundheitsdienstleistungen sicher, gerecht und effizient sind. Das WHO-Dokument bietet eine umfassende Orientierung für die Gestaltung, Reform und Umsetzung von Regulierungssystemen weltweit.
Ziele und Methoden
Das Ziel des Leitfadens ist es, verschiedene Regulierungsansätze zu dokumentieren, Herausforderungen und Reformmöglichkeiten zu analysieren und evidenzbasierte Empfehlungen für politische Entscheidungsträger und Regulierungsbehörden bereitzustellen. Grundlage für das Dokument sind Literaturanalysen sowie Expertenmeinungen aus verschiedenen Ländern.
Hauptergebnisse und Herausforderungen
Die Regulierungssysteme sind weltweit sehr unterschiedlich und werden von Faktoren wie nationalen Gesundheitssystemen, rechtlichen Rahmenbedingungen und sozioökonomischen Gegebenheiten beeinflusst. Wichtige Herausforderungen sind unter anderem:
Fehlende Standardisierung: Unterschiedliche Berufsgruppen und Qualifikationsanforderungen erschweren eine einheitliche Regulierung.
Regulierungspraktiken und -lücken: Oft gibt es eine Diskrepanz zwischen Regulierungszielen und der tatsächlichen Umsetzung, besonders in Ländern mit begrenzten Ressourcen.
Berufliche Mobilität: Internationale Migration und digitale Gesundheitsversorgung (z. B. Telemedizin) erfordern flexible und anpassbare Regulierungsmechanismen.
Covid-19-Erfahrungen: Die Pandemie hat gezeigt, dass regulatorische Systeme agil und krisenfest sein müssen.
Kernbereiche der Regulierung
Ausbildung und Zulassung: Regulierung beginnt mit der Definition von Ausbildungsstandards und der Akkreditierung von Programmen. Viele Länder setzen auf Lizenzierungsprüfungen zur Sicherstellung der Mindestkompetenz.
Berufsausübung: Die Regulierung umfasst Berufsregistrierung, kontinuierliche Weiterbildung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Ethische Standards und Disziplinarmaßnahmen: Verstöße gegen Berufsnormen müssen effektiv geahndet werden, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu wahren.
Verteilung von Fachkräften: Regulierungsbehörden sollten Maßnahmen ergreifen, um die Verfügbarkeit von Fachkräften in unterversorgten Regionen zu verbessern.
Schlussfolgerung und Empfehlungen
Ein effektives Regulierungssystem sollte flexibel, transparent und risikobasiert sein. Überregulierung kann den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen behindern, während eine zu schwache Regulierung Patientensicherheit gefährdet. Die WHO empfiehlt ein schrittweises Vorgehen:
Analyse des aktuellen Systems und Identifikation von Schwachstellen.
Entwicklung von risikobasierten und evidenzgestützten Regulierungsmaßnahmen.
Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen, um auf Veränderungen in der Gesundheitsversorgung reagieren zu können.
Insgesamt betont die WHO die Notwendigkeit, Regulierungssysteme kontinuierlich weiterzuentwickeln, um eine sichere, effektive und zugängliche Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
Die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands, Ulrike Geppert-Orthofer, argumentiert in ihrem Artikel „Hebammen fordern echte Selbstverwaltung“ der im siebzehnten Band „Gesundheitswesen aktuell“ des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung im Juni 2024 erschienen ist, dass im Zuge der Professionalisierung des Hebammenberufs und derzeit lückenhafter Regulierung der Berufsgruppe die Zeit gekommen ist, dass Hebammen Aufgaben in der Selbstverwaltung übernehmen sollten. Dabei steht sie der Etablierung von Hebammenkammern skeptisch gegenüber und bietet als Lösung die Beleihung des Deutschen Hebammenverbandes mit hoheitlichen Aufgaben an.
Geppert-Orthofer argumentiert, dass die Berufsgruppe der Hebammenkammer vermutlich ähnlich skeptisch gegebübersteht wie die Berufsgruppe der Pflege (dort vor allem Verdi) und stellt dar, dass Berufskammern in den einzelnen Bundesländern ein zu hoher Verwaltungsaufwand für eine kleine Berufsgruppe bedeutet.
„Fazit: Die gegenwärtig noch lückenhafte Regulierung des Hebammenberufes muss überarbeitet werden. Die Hebammen haben den berechtigten Anspruch, sich selbst zu regulieren. Die Voraussetzung für das Gelingen ist das gemeinsame Ringen um Lösungsmöglichkeiten innerhalb der verschiedenen Organisationen und Interessensvertretungen der Hebammen sowie der politische Wille der Bundesländer, die Berufsgruppe der Hebammen dadurch als wichtiger Stakeholder in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung aufzuwerten und sie in 16 Staatsverträgen mit den erforderlichen hoheitlichen Aufgaben zu beleihen“.
Prof. Dr. Ruth Martis, Andrea Villmar und Prof. Michaela Michel-Schuldt präsentierten ihr Poster mit dem Titel „Wer „A“ wie Akademisierung sagt, muss auch „B“ wie berufsständische Selbstverwaltung sagen“ bei der 7. internationalen Konferenz der DGHWI. Der abstract und das Poster als pdf ist bei GMS hinterlegt
„Hintergrund: Nach Klemmt weist Professionalisierung basierend auf dem merkmalstheoretischen Ansatz verschiedene Merkmale auf. Einige dieser Merkmale sind nach einer Analyse zum Stand der Professionalisierung des Hebammenwesens in insgesamt 29 europäischen Ländern bereits umgesetzt oder auf dem Weg dorthin. So seien in den meisten Ländern Fortschritte bei der Professionalisierung des Hebammenwesens durch die Verlagerung der Ausbildung in den Hochschulbereich erzielt worden, verbunden mit Möglichkeiten zum postgradualen Studium und zur Forschung. Merkmale, die in den Bereich der Regulierung des Hebammenwesens fallen, stehen derzeit weniger im Fokus der Professionalisierungsdebatte. Konkret sind dies Fach- und Sachautonomie bei der Berufsausübung, exklusive Berechtigung/Lizensierung bei der Berufsausübung, verpflichtende berufsständische Normen in Form von Ethikkodizes sowie kollegiale Selbstkontrolle und die Herausbildung und Etablierung von selbstverwaltenden berufsständischen Organisationen. Letzterer Punkt soll im Fokus dieser Arbeit stehen.
Ziel/Fragestellung: Welche Möglichkeiten und Formen der Etablierung von berufsständischen Gremien der Selbstverwaltung des Hebammenwesens existieren international? Lassen sich darunter Best Practice Beispiele finden und wie lassen sich diese auf Deutschland übertragen?
Methodik: Im Rahmen einer Politikanalyse mittels Analyse von Dokumenten wurde zunächst der internationale Kontext zur berufsständischen Selbstverwaltung basierend auf den globalen Standard zur Regulierung des Hebammenberufes der International Confederation of Midwives (ICM) betrachtet. Selbstverwaltete berufsständische Organisationen (Berufskammern, -räte, -gremien) verschiedener Länder wurden am ICM Standard gemessen und Best Practice Beispiele wurden auf deren Übertragbarkeit auf das deutsche (Gesundheits-) politische System geprüft.
Ergebnisse: Das Midwifery Council in Neuseeland setzt als berufsständisches Organ der Selbstverwaltung alle Punkte des ICM Standards um. Art und Umfang der Hebammenleistungen (z.B. Berufsordnung) werden vom Council festgelegt, ebenso die Kompetenzen und Regelungen für Ausbildung/Studium; das Midwifery Council organisiert die verpflichtende Registrierung/Lizenzierung und ist für die Einhaltung von Re-Lizenzierung und damit dem Erhalt und Erweiterung der Kompetenz zuständig. Es reguliert Fort- und Weiterbildung und hat ein Beschwerdesystem etabliert, welches auch Sanktionen verhängen kann. Ein verpflichtender Verhaltenskodex/bzw. eine Berufsethik existiert. Ziel der Regulation ist der Schutz der Leistungsnehmer*innen, daher sind diese im Vorstand des Midwifery Councils vertreten. Eine Übertragung auf das deutsche politische System ist weitestgehend möglich und könnte der Stärkung der Professionalisierung des Hebammenwesens dienen.
Relevanz: Hebammen in Deutschland sind auf dem Weg der Professionalisierung. Neben der bereits erfolgten Akademisierung kann der Fokus nun auf den Bereich Selbstregulierung gelegt werden.
Empfehlungen/Schlussfolgerung: Die Etablierung einer selbstverwalteten berufsständischen Organisation um Selbstregulierung basierend auf internationalen Standards zu stärken ist der nächste notwendige Schritt auf dem Weg zur Professionalisierung des Hebammenwesens in Deutschland.
Ethik und Interessenkonflikte: Es war nicht notwendig, die Forschungsarbeit einer Ethikkommission vorzulegen. Die Forschung wurde durch Eigenmittel finanziert. Es liegen keine Interessenkonflikte vor.“
„3. Datenlage zur Hebammenversorgung verbessern: Der DHV begrüßt ausdrücklich den Vorstoß, eine systematische Erhebung von Daten zur Hebammenversorgung bundesweit auf den Weg zu bringen, um der unzureichenden Datenlage zu begegnen. Immer wieder fehlen Schlüsseldaten, um valide Aussagen über die Versorgungsstruktur und die Bedarfe im Bereich Geburtshilfe zu treffen. Verbandsinterne Umfragen und punktuelle Abfragen durch einzelne Bundesländer können eine systematische Datenerhebung nicht ersetzen. Es ist absolut unverständlich, warum Bund und Länder sich weiterhin diese Wissenslücke in einem für Frauen und Familien so essentiellen Versorgungsbereich leisten. Der DHV wünscht sich dringend, dass die Datenerhebung verbindlich und verpflichtend wird. Über reine Zahlen zum Leistungsangebot der Hebammen hinaus ist es zudem wichtig, eine umfassende Bedarfsanalyse der (werdenden) Mütter und Familien durchzuführen (Siehe Handlungsfeld 3). Zu beiden Erhebungen sind die relevanten Berufsgruppen sowie Interessenvertretungen der Frauen und Familien zu beteiligen. In diesem Rahmen schlägt der DHV ein Zentrales Register für die Erfassung von Hebammen vor. Es gibt in Deutschland kein zentrales Register der tätigen Hebammen. Dieses Register ist erforderlich, um mit validen Zahlen auf die Bedarfe in der Versorgungslandschaft adäquat reagieren zu können. Dieses Register, mit der verpflichtenden Meldung der Berufstätigkeit, muss auf Bundesebene geführt werden, um Fehlerquellen zu vermeiden. Die bereits bestehende gemeinnützige Organisation der Hebammengemeinschaftshilfe e.V. (HGH) würde sich im Rahmen eines staatlichen Auftrags bzw.einer staatlichen Beleihung für diese Aufgabe anbieten. Der DHV schlägt daher die Konkretisierung der Maßnahme wie folgt vor: Maßnahme: Schaffung eines zentralen Register für die Erfassung von Hebammen Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt die Einrichtung eines Zentralen Register der in Deutschland tätigen Hebammen, um eine bessere Versorgungsplanung für Bund, Länder und Kommunen zu ermöglichen“
Auf dem Kongress der International Confederation of Midwives in Bali, Indonesien im Juni 2023 wurden die Ergebnisse der Arbeit der Projektgruppe des DHVs zum Thema Regulierung und Selbstverwaltung ebenfalls vorgestellt.
Abstract
Authors: Michaela Michel-Schuldt, Hilke Schauland, Barbara Blomeier, Judith Otter, Denize Krauspenhaar, Lea Beckmann, Jutta Eichenauer. Introduction: In 2018, we received the mandate by the national assembly of the German Midwives Association to work on a project raising the status of midwives through regulation. For this purpose, we formed a group comprising of midwives with experiences in the field. We used the ICM Regulation Toolkit and followed the first three steps: we developed our capacity to understand midwifery regulation, assessed the current status through the application of the gap analysis tool and identified goals. Discussion: Many areas are already regulated by midwives’ themselves but also by other bodies including governmental structures or even health insurance companies. Legislation exists which provides competence-based education that meets international standards and continuous professional development. It includes a scope of practice that allows midwives to practice autonomously and which enables women to access midwife-led continuity of care. Compared to other health professions however, midwives in Germany do not have an autonomous regulatory body and a chief government midwife position is missing. A professional register and relicensing system for midwives does not exist, and code of conduct and ethical standards are not binding. Mechanisms for complaints and discipline show severe gaps. Most women seek antenatal care by obstetricians and the majority of births take place in obstetric-led settings. Often, midwives are excluded from decision-making at all levels, including policy. Application to midwifery practice, education or regulation/policy The findings of the analysis will be presented to the delegates of the national assembly of the German Midwives Association. According to the ICM regulation toolkit, the next steps including the development of a strategy will follow. Evidence if relevant: The use of the ICM gap analysis tool was useful to systematically assess the status of regulation of midwives in Germany. Key message: The project group’s analysis shows that some areas in the field of midwifery regulation do meet the ICM standards, some areas however, show severe gaps.
Die Mitglieder der Projektgruppe „Regulierung und Selbstverwaltung“ des Deutschen Hebammenverbands gestalteten einen Thementisch auf dem Deutschen Hebammenkongress.
Abstract
Autor*innen: M. Michel-Schuldt (Ludwigshafen, DE), L. Beckmann (Karlsruhe, DE), H. Schauland (Oldenburg, DE), A. Villmar (Wuppertal, DE), S. Teuerle (Kall-Urft, DE), B. Blomeier (Bielefeld, DE), J. Otter (Sulzberg, DE), M. Krauspenhaar (Wiesbaden, DE), J. Eichenauer (Backnang, DE)
Zielsetzung: Regulierung durch die eigene Berufsgruppe der Hebammen erfolgt in Deutschland nur teilweise. Die Projektgruppe Regulierung des Deutschen Hebammenverbands hat von 2017 bis 2022 mit dem Mandat der Bundesdelegiertentagung einen Meinungsbildungsprozess vorbereitet. Ziel dieses Prozesses war es, mögliche Varianten von Selbstregulierung zu beschreiben, die Umsetzbarkeit der Varianten zu prüfen und Informationsmaterial zu entwickeln, um Hebammen eine informierte Meinungsbildung zu ermöglichen.
Methoden: Die Mitglieder der Projektgruppe haben dazu das ICM Regulation Toolkit angewandt. Die dem Toolkit entnommenen Prozessschritte, Regulierung zu verstehen und den Status Quo der Regulierung von Hebammen zu bestimmen, wurden durchgeführt.
Ergebnisse: Ergebnis der Analyse ist, dass die Selbstverwaltung der Berufsgruppe in Deutschland dem internationalen Standard nicht entspricht. Im Vergleich zum größten existierenden Interessensvertretungsorgan der Berufsgruppe der Hebammen, dem Deutschen Hebammenverband, wäre eine Berufskammer derzeit die in Deutschland das Organ, um Selbstverwaltung zu praktizieren. Die Etablierung einer Chief Midwifery Officer Position in Deutschland hat zwar die Sicherheit der werdenden Eltern zum Ziel, stellt aber keine Struktur zu Selbstverwaltung dar. Eine Berufskammer für Hebammen weist auch Nachteile auf, so dass weitere Gestaltungsspielräume ausgelotet werden könnten/sollten. Dies könnte beispielsweise durch die Beleihung einer privatrechtlichen Organisation mit hoheitlichen Aufgaben erfolgen. Ein Nebeneinander von Berufsverbänden und Berufskammern für und von Hebammen ist in Europa die Norm. Ein Blick über die deutschen Grenzen im Bereich der Selbstverwaltung unterstützt, neben der genannten Ergebnisse, die nächsten Schritte im Rahmen des ICM Prozesses, Ziele zu identifizieren. Die Ergebnisse der Analyse könnten in den Landesverbänden, anstehenden Zukunftsforen und dem Hebammenkongress aufgegriffen und von der Berufsgruppe diskutiert werden. Darauf basierend müssten Strategien entwickelt, Maßnahmen beschrieben und evaluiert werden und Informationen, Fertigkeiten und Mittel bereitgehalten werden, um eine informierte Entscheidung zu verbesserter Selbstverwaltung der Hebammen zu fördern.
Zusammenfassung: Die Mitglieder der Projektgruppe Regulierung des Deutschen Hebammenverbandes möchten den Teilnehmenden des Hebammenkongresses die Ergebnisse eines mehrjährigen Meinungsbildungsprozesses vermitteln. Die Teilnehmenden sollen umfassend informiert werden, um gemeinsam Ziele und Strategien zur verbesserten Selbstverwaltung des Hebammenwesens in Deutschland zu entwickeln.
In der Ausgabe 02/2023 des Hebammenforums wurden zwei Reaktion auf den pro-Hebammenkammer Artikel „Kammerflimmern“ der Ausgabe des Hebammenforums 01/2023 veröffentlicht. Im Meinungsartikel der Vorsitzenden des Landesverbandes Niedersachsen Hilke Schauland drückte die Funktionärin ihre Bedenken zur Bildung einer Kammer aus. „Was wäre, wenn der Berufsverband geschwächt würde“ war ihre Sorge. Folglich stand die Stärkung des Berufsverbands und die Übernahme von Kammeraufgaben wie der Bildung eines Registers im Zentrum ihrer Argumentation. Im zweiten Meinungsartikel von Anke Wiemer, der Geschäftsführerin von Quag e.V. machte die Autorin deutlich, dass der Berufsverband seit Jahrzehnten das „Wider“ der Bildung einer Hebammenkammer betrachte, nicht aber das „Für“. Für eine Hebammenkammer sprechen nach Anke Wiemer die Gestaltung von Standards und Maßnahmen von Qualitätssicherung durch Hebammen selbst und die Etablierung einer Schiedsstelle bei Konflikten zwischen Kolleginnen oder Hebammen und Familien. Auch die verpflichtende Einbeziehung von Kammervertreterinnen in hebammenrelevante Gesetzgebung nannte Anke Wiemer als deutliches Argument für die Etablierung von Hebammenkammern.
In der Ausgabe 01/2023 des Hebammenforums erklärt eine anonyme Autor:in, weshalb eine Hebammenkammer Ihrem Wunsch nach Selbstverwaltung des Hebammenwesens entsprechen würde. Die Redaktion des Hebammenforums ist an Reaktionen zum Meinungsartikel interessiert. Diese können an redaktion@hebammenverband.de geschickt werden.
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