Vortrag „The status of midwifery regulation in Germany – findings from the application of the ICM gap analysis tool“ auf dem Kongress der International Confederation of Midwives

Auf dem Kongress der International Confederation of Midwives in Bali, Indonesien im Juni 2023 wurden die Ergebnisse der Arbeit der Projektgruppe des DHVs zum Thema Regulierung und Selbstverwaltung ebenfalls vorgestellt.

Abstract

Authors: Michaela Michel-Schuldt, Hilke Schauland, Barbara Blomeier, Judith Otter, Denize
Krauspenhaar, Lea Beckmann, Jutta Eichenauer.
Introduction: In 2018, we received the mandate by the national assembly of the German
Midwives Association to work on a project raising the status of midwives
through regulation. For this purpose, we formed a group comprising of midwives
with experiences in the field. We used the ICM Regulation Toolkit and followed
the first three steps: we developed our capacity to understand midwifery
regulation, assessed the current status through the application of the gap
analysis tool and identified goals.
Discussion: Many areas are already regulated by midwives’ themselves but also by other
bodies including governmental structures or even health insurance companies.
Legislation exists which provides competence-based education that meets
international standards and continuous professional development. It includes a
scope of practice that allows midwives to practice autonomously and which
enables women to access midwife-led continuity of care. Compared to other
health professions however, midwives in Germany do not have an autonomous
regulatory body and a chief government midwife position is missing. A
professional register and relicensing system for midwives does not exist, and
code of conduct and ethical standards are not binding. Mechanisms for
complaints and discipline show severe gaps. Most women seek antenatal care by
obstetricians and the majority of births take place in obstetric-led settings. Often,
midwives are excluded from decision-making at all levels, including policy.
Application to midwifery practice, education or regulation/policy
The findings of the analysis will be presented to the delegates of the national
assembly of the German Midwives Association. According to the ICM regulation
toolkit, the next steps including the development of a strategy will follow.
Evidence if relevant: The use of the ICM gap analysis tool was useful to systematically assess the status of regulation of midwives in Germany.
Key message: The project group’s analysis shows that some areas in the field of midwifery
regulation do meet the ICM standards, some areas however, show severe gaps.

Thementisch „Möglichkeiten und Grenzen von Regulierung und Selbstverwaltung der Hebammen“ auf dem Deutschen Hebammenkongress

Die Mitglieder der Projektgruppe „Regulierung und Selbstverwaltung“ des Deutschen Hebammenverbands gestalteten einen Thementisch auf dem Deutschen Hebammenkongress.

Abstract

Autor*innen: M. Michel-Schuldt (Ludwigshafen, DE), L. Beckmann (Karlsruhe, DE), H. Schauland (Oldenburg, DE), A. Villmar (Wuppertal, DE), S. Teuerle (Kall-Urft, DE), B. Blomeier (Bielefeld, DE), J. Otter (Sulzberg, DE), M. Krauspenhaar (Wiesbaden, DE), J. Eichenauer (Backnang, DE)

Zielsetzung: Regulierung durch die eigene Berufsgruppe der Hebammen erfolgt in Deutschland nur teilweise. Die Projektgruppe Regulierung des Deutschen Hebammenverbands hat von 2017 bis 2022 mit dem Mandat der Bundesdelegiertentagung einen Meinungsbildungsprozess vorbereitet. Ziel dieses Prozesses war es, mögliche Varianten von Selbstregulierung zu beschreiben, die Umsetzbarkeit der Varianten zu prüfen und Informationsmaterial zu entwickeln, um Hebammen eine informierte Meinungsbildung zu ermöglichen.

Methoden: Die Mitglieder der Projektgruppe haben dazu das ICM Regulation Toolkit angewandt. Die dem Toolkit entnommenen Prozessschritte, Regulierung zu verstehen und den Status Quo der Regulierung von Hebammen zu bestimmen, wurden durchgeführt.

Ergebnisse: Ergebnis der Analyse ist, dass die Selbstverwaltung der Berufsgruppe in Deutschland dem internationalen Standard nicht entspricht. Im Vergleich zum größten existierenden Interessensvertretungsorgan der Berufsgruppe der Hebammen, dem Deutschen Hebammenverband, wäre eine Berufskammer derzeit die in Deutschland das Organ, um Selbstverwaltung zu praktizieren. Die Etablierung einer Chief Midwifery Officer Position in Deutschland hat zwar die Sicherheit der werdenden Eltern zum Ziel, stellt aber keine Struktur zu Selbstverwaltung dar. Eine Berufskammer für Hebammen weist auch Nachteile auf, so dass weitere Gestaltungsspielräume ausgelotet werden könnten/sollten. Dies könnte beispielsweise durch die Beleihung einer privatrechtlichen Organisation mit hoheitlichen Aufgaben erfolgen. Ein Nebeneinander von Berufsverbänden und Berufskammern für und von Hebammen ist in Europa die Norm. Ein Blick über die deutschen Grenzen im Bereich der Selbstverwaltung unterstützt, neben der genannten Ergebnisse, die nächsten Schritte im Rahmen des ICM Prozesses, Ziele zu identifizieren. Die Ergebnisse der Analyse könnten in den Landesverbänden, anstehenden Zukunftsforen und dem Hebammenkongress aufgegriffen und von der Berufsgruppe diskutiert werden. Darauf basierend müssten Strategien entwickelt, Maßnahmen beschrieben und evaluiert werden und Informationen, Fertigkeiten und Mittel bereitgehalten werden, um eine informierte Entscheidung zu verbesserter Selbstverwaltung der Hebammen zu fördern.

Zusammenfassung: Die Mitglieder der Projektgruppe Regulierung des Deutschen Hebammenverbandes möchten den Teilnehmenden des Hebammenkongresses die Ergebnisse eines mehrjährigen Meinungsbildungsprozesses vermitteln. Die Teilnehmenden sollen umfassend informiert werden, um gemeinsam Ziele und Strategien zur verbesserten Selbstverwaltung des Hebammenwesens in Deutschland zu entwickeln.

Zwei Reaktion auf den anonymen pro-Hebammenkammer Artikel „Kammerflimmern“

In der Ausgabe 02/2023 des Hebammenforums wurden zwei Reaktion auf den pro-Hebammenkammer Artikel „Kammerflimmern“ der Ausgabe des Hebammenforums 01/2023 veröffentlicht. Im Meinungsartikel der Vorsitzenden des Landesverbandes Niedersachsen Hilke Schauland drückte die Funktionärin ihre Bedenken zur Bildung einer Kammer aus. „Was wäre, wenn der Berufsverband geschwächt würde“ war ihre Sorge. Folglich stand die Stärkung des Berufsverbands und die Übernahme von Kammeraufgaben wie der Bildung eines Registers im Zentrum ihrer Argumentation. Im zweiten Meinungsartikel von Anke Wiemer, der Geschäftsführerin von Quag e.V. machte die Autorin deutlich, dass der Berufsverband seit Jahrzehnten das „Wider“ der Bildung einer Hebammenkammer betrachte, nicht aber das „Für“. Für eine Hebammenkammer sprechen nach Anke Wiemer die Gestaltung von Standards und Maßnahmen von Qualitätssicherung durch Hebammen selbst und die Etablierung einer Schiedsstelle bei Konflikten zwischen Kolleginnen oder Hebammen und Familien. Auch die verpflichtende Einbeziehung von Kammervertreterinnen in hebammenrelevante Gesetzgebung nannte Anke Wiemer als deutliches Argument für die Etablierung von Hebammenkammern.

aus dem Hebammenforum 02/2023

„Kammerflimmern“ – Meinungsartikel in der Rubrik „Klartext“ im Hebammenforum 01/2023

In der Ausgabe 01/2023 des Hebammenforums erklärt eine anonyme Autor:in, weshalb eine Hebammenkammer Ihrem Wunsch nach Selbstverwaltung des Hebammenwesens entsprechen würde. Die Redaktion des Hebammenforums ist an Reaktionen zum Meinungsartikel interessiert. Diese können an redaktion@hebammenverband.de geschickt werden.

Gerne sammelt auch dieser blog Ihre Reaktionen in den Kommentaren.

Publikation: „Etablierung von Pflegekammern in Deutschland – Professionelle Verantwortung und gesellschaftliche Notwendigkeit“

Die AG „Pflege und Ethik I“ beschäftigt sich mit individual- und organisationsethischen Fragen der Pflege, der strukturierten ethischen Reflexion in der Pflege sowie mit berufspolitischen Themenstellungen. Die AG „Pflege und Ethik II“ arbeitet zu spezifischen, pflegeethisch relevanten Phänomenen und Themen sowie ethischen Fragestellungen im Kontext der Pflegepraxis, Pflegebildung und Pflegeforschung.

Die Autor*innen schlussfolgern: „Die Forderung nach einer berufsständischen Vertretung in Form von Pflegekammern ist – wie deutlich wurde – explizit kein Selbstzweck einer sich fortschreitend pro- fessionalisierenden Berufsgruppe. Die Erfahrungen der COVID-19-Pandemie haben dies eindrücklich aufgezeigt3.Gut funktionierende Pflegekammern sind für die gesundheitliche und pflegerische Versorgungssicherheit der Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche von Pflegekammern auf Landes- und auf Bundesebene können ausschließlich von einer berufsständisch selbstverwalteten Pflege kompetent übernommen und im Sinne des bestehenden gesellschaftlichen Mandats ausgefüllt werden. Für Pflegefachpersonen als Vertreter*innen des Heilberufs Pflege stellt eine verpflichtende Kammermitgliedschaft somit keine – wie aktuell suggeriert und in Teilen praktiziert – an- oder abzulehnende Wahloption dar4. Sie ist vielmehr eine Verpflichtung, der es nachzukommen und eine Verantwortung, welche es auszufüllen gilt.
Diese Stellungnahme soll zu einer informierten Auseinandersetzung mit dem Thema Pflegekammern seitens der Mitglieder der Profession Pflege selbst sowie aller anderen Disziplinien und Heilberufe innerhalb der Akademie für Ethik in der Medizin – und darüber hinaus – beitragen. Gleichsam versteht sie sich als Impuls zur Versachlichung der fortdauernden, von vielfältigen Interessen geleiteten Debatte um Pflegekammern aus einer ethisch fokussierten Perspektive“

Giese, C., Kuhn, A., Lehmeyer, S. et al. Etablierung von Pflegekammern in Deutschland – Professionelle Verantwortung und gesellschaftliche Notwendigkeit. Ethik Med (2021). https://doi.org/10.1007/s00481-021-00674-7 Vollständiger Artikel

3 vgl. hierzu das Diskussionspapier der beiden Arbeitsgruppen vom 12.05.2020. https://www.aem-online. de/fileadmin/user_upload/2020_05_12_Pflegeethische_Reflexion_Papier.pdf [zugegriffen: 05. Okt. 2021].
4 Die Diskussion um die Errichtung und den Erhalt von Landespflegekammern verläuft in den Bundeslän- dern (berufs-)politisch äußerst kontrovers. Zum aktuellen Sachstand der Entwicklungen auf Länderebe- ne vgl. hierzu https://www.aok- verlag.info/de/news/Errichtung- von- Pflegekammern- in- den- einzelnen- Bundeslaendern/28/ [05. Okt. 2021].

Das Gesundheitsberuferegister kommt – auch für Hebammen

„Der Ministerrat billigt Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters

Der Ministerrat billigte in seiner heutigen Sitzung den Beitritt des Landes zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR-Staatsvertrag) und ebnete damit den Weg für die Unterzeichnung durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer. 

„Gerade im Hinblick auf die immer weiter voranschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens ist der Beitritt zum elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) ein wichtiger Schritt“, betonte Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Mit dem eGBR-Staatsvertrag stellen wir sicher, dass auch die Heilberufe in Rheinland-Pfalz an den Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen teilhaben können, die nicht einen verkammerten Beruf ausüben. Dies ist eine Voraussetzung für eine gut vernetze Versorgung der Patientinnen und Patienten.“ Denn die elektronische Patientenakte, das E-Rezept und andere kommende Anwendungen der Telematik-Infrastruktur sind ausschließlich für diejenigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen nutzbar, die einen geregelten Zugang zu diesem Datennetzwerk haben; dafür brauchen diese eine Authentifizierung in Form eines elektronischen Heilberufsausweises. Durch den Staatsvertrag wird es künftig möglich sein, auf das eGBR als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise (eHBA) zurückgreifen zu können.

Der Sitz des eGBR wird bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen liegen. Dennoch handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung aller dem Staatsvertrag beitretenden Länder, die ihre Tätigkeit zwischen dem zweiten und dritten Jahresquartal 2021 aufnehmen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt neben dem Sitzland Nordrhein-Westfalen mindestens sieben weitere Bundesländer dem eGBR-Staatsvertrag beigetreten sind.  

Hintergrund: 
Das eGBR wird künftig für Berufe wie Hebammen bzw. Geburtshelfer und Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zuständig sein, die ihre elektronischen Ausweise nicht von einer Kammer wie einer Landesärzte-, Landeszahnärzte-, Landespflege-, Landespsychotherapeuten- und Landesapothekerkammer ausgestellt bekommen. Der Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte der Krankenversicherten darf aus Gründen des Daten- und Patientenschutzes nur personenbezogen von dazu Berechtigten und mit Hilfe eines elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise (eHBA) erfolgen.

Das eGBR wird die Berechtigung der Antragstellerinnen und Antragsteller prüfen und dabei bundesweit mit rund 1.500 sog. bestätigenden Stellen zusammenarbeiten. Es handelt sich dabei um Ämter, Behörden und sonstige Organisationen, die u.a. die Berufserlaubnisse der Antragstellerinnen und Antragsteller ausgestellt bzw. bestätigt haben.

Die Grundlagen des eGBR beruhen auf bundesgesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch und hier im Wesentlichen auf § 291a, Absätze 5a und 5f SGB V.“

Quelle: https://msagd.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/ministerrat-billigt-staatsvertrag-ueber-die-errichtung-und-den-betrieb-des-elektronischen-gesundheits/ 23.02.2021

NRW bekommt eine Pflegekammer

„Der Landtag hat am 24. Juni 2020 das Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Minister Laumann wird innerhalb von 40 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes die Mitglieder für den Errichtungsausschuss berufen. 

Nachdem sich in einer repräsentativen Umfrage Ende des Jahres 2018 mit insgesamt 79 Prozent eine deutliche Mehrheit der befragten Pflegefachkräfte für eine Pflegekammer als Interessenvertretung ausgesprochen hatte, wurde mit dem Gesetzgebungsverfahren für die Errichtung der Pflegekammer Anfang des Jahres 2019 begonnen.

Nach Abstimmungen innerhalb der Landesregierung und einer umfangreichen Anhörung der Verbände und aller beteiligter Stellen, wurde der Gesetzentwurf Ende 2019 in den Landtag eingebracht, dort beraten und schließlich verabschiedet. „

Pflichtmitglied­schaft in Pflegekammer ist rechtens

aus dem Ärzteblatt 08.2019

Lüneburg – Die Zwangsmitgliedschaft in einer Pflegekammer ist rechtlich nicht zu be­anstanden. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht heute entschieden und die Klagen von zwei Krankenschwestern gegen die Zwangsmitgliedschaft in der Pflege­kammer Niedersachsen zurückgewiesen (Az. 8 LC 116/18, 8 LC 117/18).

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Thema Hebammenkammer auf dem 15. Hebammenkongress in Bremen

Der vom Deutschen Hebammenverband organisierte Deutsche Hebammenkongress, der dieses Jahr vom 27.-29. Mai in Bremen stattfindet, wird sich auch diesmal mit dem Thema „Hebammenkammer“ beschäftigen. Hierfür ist für Dienstag den 28.05.2019 von 14.30-16.00 Uhr eine Podiumsdiskussion angekündigt. Weitere Details entnehmen Sie der  Website des Kongresses