„Kammerflimmern“ – Meinungsartikel in der Rubrik „Klartext“ im Hebammenforum 01/2023

In der Ausgabe 01/2023 des Hebammenforums erklärt eine anonyme Autor:in, weshalb eine Hebammenkammer Ihrem Wunsch nach Selbstverwaltung des Hebammenwesens entsprechen würde. Die Redaktion des Hebammenforums ist an Reaktionen zum Meinungsartikel interessiert. Diese können an redaktion@hebammenverband.de geschickt werden.

Gerne sammelt auch dieser blog Ihre Reaktionen in den Kommentaren.

Publikation: „Etablierung von Pflegekammern in Deutschland – Professionelle Verantwortung und gesellschaftliche Notwendigkeit“

Die AG „Pflege und Ethik I“ beschäftigt sich mit individual- und organisationsethischen Fragen der Pflege, der strukturierten ethischen Reflexion in der Pflege sowie mit berufspolitischen Themenstellungen. Die AG „Pflege und Ethik II“ arbeitet zu spezifischen, pflegeethisch relevanten Phänomenen und Themen sowie ethischen Fragestellungen im Kontext der Pflegepraxis, Pflegebildung und Pflegeforschung.

Die Autor*innen schlussfolgern: „Die Forderung nach einer berufsständischen Vertretung in Form von Pflegekammern ist – wie deutlich wurde – explizit kein Selbstzweck einer sich fortschreitend pro- fessionalisierenden Berufsgruppe. Die Erfahrungen der COVID-19-Pandemie haben dies eindrücklich aufgezeigt3.Gut funktionierende Pflegekammern sind für die gesundheitliche und pflegerische Versorgungssicherheit der Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche von Pflegekammern auf Landes- und auf Bundesebene können ausschließlich von einer berufsständisch selbstverwalteten Pflege kompetent übernommen und im Sinne des bestehenden gesellschaftlichen Mandats ausgefüllt werden. Für Pflegefachpersonen als Vertreter*innen des Heilberufs Pflege stellt eine verpflichtende Kammermitgliedschaft somit keine – wie aktuell suggeriert und in Teilen praktiziert – an- oder abzulehnende Wahloption dar4. Sie ist vielmehr eine Verpflichtung, der es nachzukommen und eine Verantwortung, welche es auszufüllen gilt.
Diese Stellungnahme soll zu einer informierten Auseinandersetzung mit dem Thema Pflegekammern seitens der Mitglieder der Profession Pflege selbst sowie aller anderen Disziplinien und Heilberufe innerhalb der Akademie für Ethik in der Medizin – und darüber hinaus – beitragen. Gleichsam versteht sie sich als Impuls zur Versachlichung der fortdauernden, von vielfältigen Interessen geleiteten Debatte um Pflegekammern aus einer ethisch fokussierten Perspektive“

Giese, C., Kuhn, A., Lehmeyer, S. et al. Etablierung von Pflegekammern in Deutschland – Professionelle Verantwortung und gesellschaftliche Notwendigkeit. Ethik Med (2021). https://doi.org/10.1007/s00481-021-00674-7 Vollständiger Artikel

3 vgl. hierzu das Diskussionspapier der beiden Arbeitsgruppen vom 12.05.2020. https://www.aem-online. de/fileadmin/user_upload/2020_05_12_Pflegeethische_Reflexion_Papier.pdf [zugegriffen: 05. Okt. 2021].
4 Die Diskussion um die Errichtung und den Erhalt von Landespflegekammern verläuft in den Bundeslän- dern (berufs-)politisch äußerst kontrovers. Zum aktuellen Sachstand der Entwicklungen auf Länderebe- ne vgl. hierzu https://www.aok- verlag.info/de/news/Errichtung- von- Pflegekammern- in- den- einzelnen- Bundeslaendern/28/ [05. Okt. 2021].

Das Gesundheitsberuferegister kommt – auch für Hebammen

„Der Ministerrat billigt Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters

Der Ministerrat billigte in seiner heutigen Sitzung den Beitritt des Landes zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR-Staatsvertrag) und ebnete damit den Weg für die Unterzeichnung durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer. 

„Gerade im Hinblick auf die immer weiter voranschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens ist der Beitritt zum elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) ein wichtiger Schritt“, betonte Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Mit dem eGBR-Staatsvertrag stellen wir sicher, dass auch die Heilberufe in Rheinland-Pfalz an den Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen teilhaben können, die nicht einen verkammerten Beruf ausüben. Dies ist eine Voraussetzung für eine gut vernetze Versorgung der Patientinnen und Patienten.“ Denn die elektronische Patientenakte, das E-Rezept und andere kommende Anwendungen der Telematik-Infrastruktur sind ausschließlich für diejenigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen nutzbar, die einen geregelten Zugang zu diesem Datennetzwerk haben; dafür brauchen diese eine Authentifizierung in Form eines elektronischen Heilberufsausweises. Durch den Staatsvertrag wird es künftig möglich sein, auf das eGBR als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise (eHBA) zurückgreifen zu können.

Der Sitz des eGBR wird bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen liegen. Dennoch handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung aller dem Staatsvertrag beitretenden Länder, die ihre Tätigkeit zwischen dem zweiten und dritten Jahresquartal 2021 aufnehmen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt neben dem Sitzland Nordrhein-Westfalen mindestens sieben weitere Bundesländer dem eGBR-Staatsvertrag beigetreten sind.  

Hintergrund: 
Das eGBR wird künftig für Berufe wie Hebammen bzw. Geburtshelfer und Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zuständig sein, die ihre elektronischen Ausweise nicht von einer Kammer wie einer Landesärzte-, Landeszahnärzte-, Landespflege-, Landespsychotherapeuten- und Landesapothekerkammer ausgestellt bekommen. Der Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte der Krankenversicherten darf aus Gründen des Daten- und Patientenschutzes nur personenbezogen von dazu Berechtigten und mit Hilfe eines elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise (eHBA) erfolgen.

Das eGBR wird die Berechtigung der Antragstellerinnen und Antragsteller prüfen und dabei bundesweit mit rund 1.500 sog. bestätigenden Stellen zusammenarbeiten. Es handelt sich dabei um Ämter, Behörden und sonstige Organisationen, die u.a. die Berufserlaubnisse der Antragstellerinnen und Antragsteller ausgestellt bzw. bestätigt haben.

Die Grundlagen des eGBR beruhen auf bundesgesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch und hier im Wesentlichen auf § 291a, Absätze 5a und 5f SGB V.“

Quelle: https://msagd.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/ministerrat-billigt-staatsvertrag-ueber-die-errichtung-und-den-betrieb-des-elektronischen-gesundheits/ 23.02.2021

NRW bekommt eine Pflegekammer

„Der Landtag hat am 24. Juni 2020 das Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Minister Laumann wird innerhalb von 40 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes die Mitglieder für den Errichtungsausschuss berufen. 

Nachdem sich in einer repräsentativen Umfrage Ende des Jahres 2018 mit insgesamt 79 Prozent eine deutliche Mehrheit der befragten Pflegefachkräfte für eine Pflegekammer als Interessenvertretung ausgesprochen hatte, wurde mit dem Gesetzgebungsverfahren für die Errichtung der Pflegekammer Anfang des Jahres 2019 begonnen.

Nach Abstimmungen innerhalb der Landesregierung und einer umfangreichen Anhörung der Verbände und aller beteiligter Stellen, wurde der Gesetzentwurf Ende 2019 in den Landtag eingebracht, dort beraten und schließlich verabschiedet. „

Pflichtmitglied­schaft in Pflegekammer ist rechtens

aus dem Ärzteblatt 08.2019

Lüneburg – Die Zwangsmitgliedschaft in einer Pflegekammer ist rechtlich nicht zu be­anstanden. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht heute entschieden und die Klagen von zwei Krankenschwestern gegen die Zwangsmitgliedschaft in der Pflege­kammer Niedersachsen zurückgewiesen (Az. 8 LC 116/18, 8 LC 117/18).

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Thema Hebammenkammer auf dem 15. Hebammenkongress in Bremen

Der vom Deutschen Hebammenverband organisierte Deutsche Hebammenkongress, der dieses Jahr vom 27.-29. Mai in Bremen stattfindet, wird sich auch diesmal mit dem Thema „Hebammenkammer“ beschäftigen. Hierfür ist für Dienstag den 28.05.2019 von 14.30-16.00 Uhr eine Podiumsdiskussion angekündigt. Weitere Details entnehmen Sie der  Website des Kongresses

Bericht über den 3. Runden Tisch Hebammenkammer von Dr. Angelica Ensel in der DHZ 08/2018

Die Idee voranbringen

Die Idee einer Hebammenkammer nach dem Vorbild der Pflegekammer war Thema eines dritten Rundes Tisches in Berlin. Was braucht dieser Entwicklungsprozess, worin unterscheidet sich die Kammer von Berufsverbänden oder Gewerkschaften und welche Vorteile bietet sie? Dr. Angelica Ensel

https://www.dhz-online.de/de/das-heft/aktuelles-heft/heft-detail-abo/artikel/die-idee-voranbringen/