Workshop am 4.5.2016 im Rahmen des Hebammenkongresses in Hamburg

Formen der Selbstverwaltung in der Professionalisierungsdebatte

WS 26, 11.00-12.30

Andrea Villmar, Michaela Michel-Schuldt, Nicola Bauer, Rainhild Schäfers

Die Bestandsaufnahmen der letzten fünfzehn Jahre haben gezeigt, dass keine vollständige Erfassung von Hebammentätigkeiten in Deutschland möglich ist (Schäfers & Sayn-Wittgenstein 2007, IGES 2012). Es existiert kein zentrales Organ, welches Hebammen registriert und deren Versorgungsumfang erfasst. Seit die Haftpflichtproblematik die Hebammen in Deutschland in die mediale und politische Öffentlichkeit gebracht hat, wird die mangelnde Datenlage zunehmend zum Problem für Hebammen und Frauen, die ein Recht auf Hebammenversorgung innehaben. Eine Unter- Über- oder Fehlversorgung ist objektiv nicht nachweisbar. Es fehlen geeignete Indikatoren, die eine bedarfsgerechte Hebammenversorgung messbar machen. Auch für eine zukünftige am Bedarf orientierte Planung fehlen Fakten und Zahlen.

Die Registrierung stellt ein international anerkanntes Qualitätsmerkmal von Hebammenversorgung dar (International Confederation of Midwives 2011). Hebammen in anderen Ländern haben entsprechende Gremien eingerichtet (z. B. Neuseeland oder Österreich). Im Sinne der Selbstverwaltung sind Sie aktiv geworden und haben die Möglichkeit genutzt, diese Gremien nach den Vorstellungen und Bedürfnissen von Klientinnen und Hebammen zu gestalten.

Zu Beginn des Workshops erhalten Sie eine Übersicht von unterschiedlichen Positionen zum Thema. Danach werden die verschiedenen Organe der Selbstverwaltung gegenübergestellt und diskutiert. Die Teilnehmerinnen gehen der Frage nach, welches Organ eine Möglichkeit für Hebammen in Deutschland wäre und ob die Schaffung einer standesrestlichen Vertretung eine geeignete Möglichkeit sein könnte, unsere Interessen im Gesundheitssystem durchzusetzen.