Abschlussbericht zur Hebammenversorgung in NRW: Vorschlag zur Etablierung einer Hebammenkammer

In der bisher umfangreichsten Erhebung zur geburtshilflichen Versorgung in Deutschland weisen die Forscherinnen der Hochschule für Gesundheit Bochum in ihrem Abschlussbericht zur Hebammenversorgung in NRW unter anderem auf Lücken in der Erfassung der klinisch und außenklinisch tätigen Hebammen hin. Die fehlende verpflichtenden Registrieren erschwere die Bedarfsplanung.

„Bauer: „Der Bericht enthält Vorschläge, wie das Meldeverfahren und die statistische Erfassung von Hebammen in NRW verbessert werden kann.“ So sollte die Registrierung der Berufsangehörigen durch eine Berufskammer für Hebammen selbstverwaltet organisiert werden – analog zu einer Pflegekammer. Die Etablierung einer Hebammenkammer werde laut Bericht den Professionalisierungsprozess des Hebammenberufes neben der Akademisierung fortführen. Nach der erfolgreichen Gründung der Pflegekammer NRW könnte somit ein weiterer Gesundheitsfachberuf in der Selbstverwaltung gestärkt werden. Das Bundesland NRW könnte als erstes Bundesland in einem Modellvorhaben die Einführung einer Hebammenkammer erproben und evaluieren.“

Referenz: Bauer, N.H., Villmar, A., Peters, M. & Schäfers, R. (2020). HebAB.NRW – Forschungsprojekt „Geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen in Nordrhein-Westfalen“. Abschlussbericht der Teilprojekte Mütterbefragung und Hebammenbefragung. Hochschule für Gesundheit Bochum.

Anmeldungen für den 3. Runden Tisch Hebammenkammer

Liebe Interessentinnen,

bitte beachten, Sie, dass für die bevorstehende Veranstaltung am 9.6. insgesamt nur 40 Plätze zur Verfügung stehen.

Daher bitten wir Sie, sich verbindlich hier anzumelden.

Das detaillierte Programm folgt in Kürze.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Michaela Michel-Schuldt und Andrea Villmar

 

 

Qualitätsstandards und freiwillige Registrierung in den Niederlanden

Im Rahmen des 1. Runden Tisches Hebammenkammer erhielten wir aus den Niederlanden eine Präsentation Maudy Dettingmeijer zum Qualitätsregister der Koninklijke Nederlandse Organisatie van Verloskundigen (KNOV), dem niederländischen Hebammenverband. Diese Präsentation habe ich ins Deutsche übersetzt.

Die Gesellschaft verlangt von Hebammen Qualität. Diese wollten die niederländischen Hebammen selbst festlegen. Unterschiede im Gegensatz zum Gesundheitssystem in Deutschland ist die Einteilung des Systems in primäre und sekundäre Versorgung. Eine Schwangere/Gebärende/Wöchnerin erhält nur nach Überweisung einer Hebamme oder eines Allgemeinarztes Zugang zum sekundären System, sprich einem Krankenhaus und Gynäkologen. Hebammen arbeiten weitestgehend selbständig und autonom. Ihre Ausbildung dauert vier Jahr und schließt mit einem Bachelorgrad ab. Es gibt etwa 3000 Hebammen in den Niederlanden. 2100 arbeiten als freie Hebammen, 900 im Krankenhaus.

Es gibt ein Berufsgesetz für Hebammen, der im sogenannten BIG-Act für Gesundheitsberufe eingeordnet ist. Es gibt ein BIG Register, in dem sich jede Hebamme registrieren muss, die in den Niederlanden arbeiten möchte. Alle 5 Jahre muss diese Registrierung erneuert werden. Der BIG-Act wird durch Gesundheitsinspektoren überwacht und durch eine medizinische disziplinarische Aufsichtsbehörde kontrolliert. Weiterlesen