Im Rahmen des 1. Runden Tisches Hebammenkammer erhielten wir aus den Niederlanden eine Präsentation Maudy Dettingmeijer zum Qualitätsregister der Koninklijke Nederlandse Organisatie van Verloskundigen (KNOV), dem niederländischen Hebammenverband. Diese Präsentation habe ich ins Deutsche übersetzt.
Die Gesellschaft verlangt von Hebammen Qualität. Diese wollten die niederländischen Hebammen selbst festlegen. Unterschiede im Gegensatz zum Gesundheitssystem in Deutschland ist die Einteilung des Systems in primäre und sekundäre Versorgung. Eine Schwangere/Gebärende/Wöchnerin erhält nur nach Überweisung einer Hebamme oder eines Allgemeinarztes Zugang zum sekundären System, sprich einem Krankenhaus und Gynäkologen. Hebammen arbeiten weitestgehend selbständig und autonom. Ihre Ausbildung dauert vier Jahr und schließt mit einem Bachelorgrad ab. Es gibt etwa 3000 Hebammen in den Niederlanden. 2100 arbeiten als freie Hebammen, 900 im Krankenhaus.
Es gibt ein Berufsgesetz für Hebammen, der im sogenannten BIG-Act für Gesundheitsberufe eingeordnet ist. Es gibt ein BIG Register, in dem sich jede Hebamme registrieren muss, die in den Niederlanden arbeiten möchte. Alle 5 Jahre muss diese Registrierung erneuert werden. Der BIG-Act wird durch Gesundheitsinspektoren überwacht und durch eine medizinische disziplinarische Aufsichtsbehörde kontrolliert.
KNOV selbst hat einen Verhaltenskodex und ein eigenes Register erstellt. Dieses zusätzlich von KNOV erstellte Qualitätsregister wurde im Jahr 2006 initiiert, nachdem jede einzelne Krankenversicherung eigene Qualitätsstandards umsetzen wollte. Als Reaktion darauf erstellte KNOV das Register dessen Hauptaufgabe ist, das Hebammen demonstrieren können, dass sie nach von KNOV festgelegten Standards ausgebildet ist und an Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen teilnimmt. Die Mitgliedschaft im KNOV Qualitätsregister ist freiwillig. Es können sich Mitglieder von KNOV aber auch nicht-Mitglieder registrieren. Viele Krankenkassen verlangen nun, dass die Hebamme dort registriert sein soll, um ihre Leistungen abrechnen zu können.
Die Öffentlichkeit kann sehen, welche Hebamme im Qualitätsregister gelistet ist. Das Qualitätsregister unterhält sich selbst, das heißt, dass es ausschließlich von Registrierungsbeiträgen der Hebammen finanziert wird. Die Standards des Qualitätsregisters sind: Registriert im BIG-Register, arbeiten als Hebamme mindestens 10 Stunden die Woche, Arbeitsweise im Rahmen der KNOV Richtlinien, ein Beschwerdesystem, an welches sich die betreuten Frauen wenden können, und Fort-und Weiterbildungen von 200 Stunden in 5 Jahren. Diese Fort- und Weiterbildung muss aus bestimmten Bereichen erfolgen (Z.B Notfallmanagement etc.).
Vorteil für die Hebamme ist, dass sie lebenslanges Lernen demonstriert, ein digitales Portfolio unterhält, das von KNOV entwickelte Logo/Gütesiegel benutzen darf und dass Sie Verträge mit den Krankenversicherungen abschließen kann. Ins Register aufgenommen werden können auch Ausbilder/Trainerinnen, die ebenso wie praktizierende Hebammen einen bestimmten Standard erfüllen müssen. Das Ergebnis 10 Jahre nach der Einführung des KNOV Qualitätsregister ist, dass 80% aller Hebammen registriert sind, mehrheitlich davon freie Hebammen. Weiterhin werden durch Fort-und Weiterbildungen Richtlinien besser implementiert und lebenslanges Lernen ist zum Standard geworden. Die Niederländerinnen verbuchen einen Erfolg des Verbandes, der Berufsstand habe die Führung in der Qualitätssicherung übernommen, die Krankenkassen haben diesen übernommen. Hebammen zeigen der Öffentlichkeit, den Inspektoren und den Versicherungsunternehmen, dass sie in ihre Hebammenkompetenzen investieren. Negativ zu verbuchen ist, dass 20% der Hebammen allerdings nicht registriert und 10% der Re-Registrierungen nicht erfolgreich sind.