Qualitätsstandards und freiwillige Registrierung in den Niederlanden

Im Rahmen des 1. Runden Tisches Hebammenkammer erhielten wir aus den Niederlanden eine Präsentation Maudy Dettingmeijer zum Qualitätsregister der Koninklijke Nederlandse Organisatie van Verloskundigen (KNOV), dem niederländischen Hebammenverband. Diese Präsentation habe ich ins Deutsche übersetzt.

Die Gesellschaft verlangt von Hebammen Qualität. Diese wollten die niederländischen Hebammen selbst festlegen. Unterschiede im Gegensatz zum Gesundheitssystem in Deutschland ist die Einteilung des Systems in primäre und sekundäre Versorgung. Eine Schwangere/Gebärende/Wöchnerin erhält nur nach Überweisung einer Hebamme oder eines Allgemeinarztes Zugang zum sekundären System, sprich einem Krankenhaus und Gynäkologen. Hebammen arbeiten weitestgehend selbständig und autonom. Ihre Ausbildung dauert vier Jahr und schließt mit einem Bachelorgrad ab. Es gibt etwa 3000 Hebammen in den Niederlanden. 2100 arbeiten als freie Hebammen, 900 im Krankenhaus.

Es gibt ein Berufsgesetz für Hebammen, der im sogenannten BIG-Act für Gesundheitsberufe eingeordnet ist. Es gibt ein BIG Register, in dem sich jede Hebamme registrieren muss, die in den Niederlanden arbeiten möchte. Alle 5 Jahre muss diese Registrierung erneuert werden. Der BIG-Act wird durch Gesundheitsinspektoren überwacht und durch eine medizinische disziplinarische Aufsichtsbehörde kontrolliert. Weiterlesen