Pflichtmitglied­schaft in Pflegekammer ist rechtens

aus dem Ärzteblatt 08.2019

Lüneburg – Die Zwangsmitgliedschaft in einer Pflegekammer ist rechtlich nicht zu be­anstanden. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht heute entschieden und die Klagen von zwei Krankenschwestern gegen die Zwangsmitgliedschaft in der Pflege­kammer Niedersachsen zurückgewiesen (Az. 8 LC 116/18, 8 LC 117/18).

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