Vorschlag des Deutschen Hebammenverbands: Zentrales Register für die Erfassung von Hebammen, angesiedelt an der Hebammengemeinschaftshilfe

In der „Stellungnahme zum Entwurf des Aktionsplans zur Umsetzung des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“(09/2023) schlägt der Deutsche Hebammenverband zur Verbesserung der Datenlage zur Hebammenversorgung die Schaffung eines zentralen Registers für die Erfassung von Hebammen vor. Hierfür soll die Hebammengemeinschaftshilfe e.V. mit einem staatlichen Auftrag beliehen werden.

Auszug aus der Stellungnahme

„3. Datenlage zur Hebammenversorgung verbessern:
Der DHV begrüßt ausdrücklich den Vorstoß, eine systematische Erhebung von Daten zur Hebammenversorgung bundesweit auf den Weg zu bringen, um der unzureichenden Datenlage zu begegnen. Immer wieder fehlen Schlüsseldaten, um valide Aussagen über die Versorgungsstruktur und die Bedarfe im Bereich Geburtshilfe zu treffen. Verbandsinterne Umfragen und punktuelle Abfragen durch einzelne Bundesländer können eine systematische Datenerhebung nicht ersetzen. Es ist absolut unverständlich, warum Bund und Länder sich weiterhin diese Wissenslücke in einem für Frauen und Familien so essentiellen Versorgungsbereich leisten. Der DHV wünscht sich dringend, dass die Datenerhebung verbindlich und verpflichtend wird. Über reine Zahlen zum Leistungsangebot der Hebammen hinaus ist es zudem wichtig, eine umfassende Bedarfsanalyse der (werdenden) Mütter und Familien durchzuführen (Siehe Handlungsfeld 3). Zu beiden Erhebungen sind die relevanten Berufsgruppen sowie Interessenvertretungen der Frauen und Familien zu beteiligen. In diesem Rahmen schlägt der DHV ein Zentrales Register für die Erfassung von Hebammen vor. Es gibt in Deutschland kein zentrales Register der tätigen Hebammen. Dieses Register ist erforderlich, um mit validen Zahlen auf die Bedarfe in der Versorgungslandschaft adäquat reagieren zu können. Dieses Register, mit der verpflichtenden Meldung der Berufstätigkeit, muss auf Bundesebene geführt werden, um Fehlerquellen zu vermeiden. Die bereits bestehende gemeinnützige Organisation der Hebammengemeinschaftshilfe e.V. (HGH) würde sich im Rahmen eines staatlichen Auftrags bzw.einer staatlichen Beleihung für diese Aufgabe anbieten. Der DHV schlägt daher die Konkretisierung der Maßnahme wie folgt vor:
Maßnahme: Schaffung eines zentralen Register für die Erfassung von Hebammen
Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt die Einrichtung eines Zentralen Register der in Deutschland tätigen Hebammen, um eine bessere Versorgungsplanung für Bund, Länder und Kommunen zu ermöglichen“

Vortrag „The status of midwifery regulation in Germany – findings from the application of the ICM gap analysis tool“ auf dem Kongress der International Confederation of Midwives

Auf dem Kongress der International Confederation of Midwives in Bali, Indonesien im Juni 2023 wurden die Ergebnisse der Arbeit der Projektgruppe des DHVs zum Thema Regulierung und Selbstverwaltung ebenfalls vorgestellt.

Abstract

Authors: Michaela Michel-Schuldt, Hilke Schauland, Barbara Blomeier, Judith Otter, Denize
Krauspenhaar, Lea Beckmann, Jutta Eichenauer.
Introduction: In 2018, we received the mandate by the national assembly of the German
Midwives Association to work on a project raising the status of midwives
through regulation. For this purpose, we formed a group comprising of midwives
with experiences in the field. We used the ICM Regulation Toolkit and followed
the first three steps: we developed our capacity to understand midwifery
regulation, assessed the current status through the application of the gap
analysis tool and identified goals.
Discussion: Many areas are already regulated by midwives’ themselves but also by other
bodies including governmental structures or even health insurance companies.
Legislation exists which provides competence-based education that meets
international standards and continuous professional development. It includes a
scope of practice that allows midwives to practice autonomously and which
enables women to access midwife-led continuity of care. Compared to other
health professions however, midwives in Germany do not have an autonomous
regulatory body and a chief government midwife position is missing. A
professional register and relicensing system for midwives does not exist, and
code of conduct and ethical standards are not binding. Mechanisms for
complaints and discipline show severe gaps. Most women seek antenatal care by
obstetricians and the majority of births take place in obstetric-led settings. Often,
midwives are excluded from decision-making at all levels, including policy.
Application to midwifery practice, education or regulation/policy
The findings of the analysis will be presented to the delegates of the national
assembly of the German Midwives Association. According to the ICM regulation
toolkit, the next steps including the development of a strategy will follow.
Evidence if relevant: The use of the ICM gap analysis tool was useful to systematically assess the status of regulation of midwives in Germany.
Key message: The project group’s analysis shows that some areas in the field of midwifery
regulation do meet the ICM standards, some areas however, show severe gaps.

Thementisch „Möglichkeiten und Grenzen von Regulierung und Selbstverwaltung der Hebammen“ auf dem Deutschen Hebammenkongress

Die Mitglieder der Projektgruppe „Regulierung und Selbstverwaltung“ des Deutschen Hebammenverbands gestalteten einen Thementisch auf dem Deutschen Hebammenkongress.

Abstract

Autor*innen: M. Michel-Schuldt (Ludwigshafen, DE), L. Beckmann (Karlsruhe, DE), H. Schauland (Oldenburg, DE), A. Villmar (Wuppertal, DE), S. Teuerle (Kall-Urft, DE), B. Blomeier (Bielefeld, DE), J. Otter (Sulzberg, DE), M. Krauspenhaar (Wiesbaden, DE), J. Eichenauer (Backnang, DE)

Zielsetzung: Regulierung durch die eigene Berufsgruppe der Hebammen erfolgt in Deutschland nur teilweise. Die Projektgruppe Regulierung des Deutschen Hebammenverbands hat von 2017 bis 2022 mit dem Mandat der Bundesdelegiertentagung einen Meinungsbildungsprozess vorbereitet. Ziel dieses Prozesses war es, mögliche Varianten von Selbstregulierung zu beschreiben, die Umsetzbarkeit der Varianten zu prüfen und Informationsmaterial zu entwickeln, um Hebammen eine informierte Meinungsbildung zu ermöglichen.

Methoden: Die Mitglieder der Projektgruppe haben dazu das ICM Regulation Toolkit angewandt. Die dem Toolkit entnommenen Prozessschritte, Regulierung zu verstehen und den Status Quo der Regulierung von Hebammen zu bestimmen, wurden durchgeführt.

Ergebnisse: Ergebnis der Analyse ist, dass die Selbstverwaltung der Berufsgruppe in Deutschland dem internationalen Standard nicht entspricht. Im Vergleich zum größten existierenden Interessensvertretungsorgan der Berufsgruppe der Hebammen, dem Deutschen Hebammenverband, wäre eine Berufskammer derzeit die in Deutschland das Organ, um Selbstverwaltung zu praktizieren. Die Etablierung einer Chief Midwifery Officer Position in Deutschland hat zwar die Sicherheit der werdenden Eltern zum Ziel, stellt aber keine Struktur zu Selbstverwaltung dar. Eine Berufskammer für Hebammen weist auch Nachteile auf, so dass weitere Gestaltungsspielräume ausgelotet werden könnten/sollten. Dies könnte beispielsweise durch die Beleihung einer privatrechtlichen Organisation mit hoheitlichen Aufgaben erfolgen. Ein Nebeneinander von Berufsverbänden und Berufskammern für und von Hebammen ist in Europa die Norm. Ein Blick über die deutschen Grenzen im Bereich der Selbstverwaltung unterstützt, neben der genannten Ergebnisse, die nächsten Schritte im Rahmen des ICM Prozesses, Ziele zu identifizieren. Die Ergebnisse der Analyse könnten in den Landesverbänden, anstehenden Zukunftsforen und dem Hebammenkongress aufgegriffen und von der Berufsgruppe diskutiert werden. Darauf basierend müssten Strategien entwickelt, Maßnahmen beschrieben und evaluiert werden und Informationen, Fertigkeiten und Mittel bereitgehalten werden, um eine informierte Entscheidung zu verbesserter Selbstverwaltung der Hebammen zu fördern.

Zusammenfassung: Die Mitglieder der Projektgruppe Regulierung des Deutschen Hebammenverbandes möchten den Teilnehmenden des Hebammenkongresses die Ergebnisse eines mehrjährigen Meinungsbildungsprozesses vermitteln. Die Teilnehmenden sollen umfassend informiert werden, um gemeinsam Ziele und Strategien zur verbesserten Selbstverwaltung des Hebammenwesens in Deutschland zu entwickeln.

Podium Hebammenkammer auf dem 15. Hebammenkongress in Bremen

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Von links nach rechts: Rita Borg-Xureb, Andrea Ramsell, Simone von Stosch, Franz Wagner, Michaela Michel-Schuldt, Carola Bury und Andrea Villmar; Photo: @Ulrike_Hauffe

Rita Borg-Xureb Mitglied im Board der International Confederation of Midwives (ICM) eröffnete die Podiumsdiskussion mit einem Keynote-Vortrag, in dem Sie die Internationale Sicht auf das Thema Regulierung von Hebammen darstellte. Laut ICM stützen drei Säulen das Hebammenwesen: Ausbildung, Berufsverbände und Regulierung. Inhaltlich bezog sich Rita Borg-Xureb auf zentrale Dokumente des ICM, zum einen den Global Standards zu Midwifery Regulation (2011) wonach die Regulierung von Hebammen als erstes dem Schutz der Öffentlichkeit diene, bestimme, wer den Titel „Hebamme“ tragen dürfe, hohe Qualitätsstandards in der Hebammenversorgung setzt und dafür sorgt, dass Hebammen einem Ethikkodex folgen. Als Beispiel für gesetzliche Vorlagen wurde das Hebammengesetz genannt und als regulierende Behörde die Hebammenkammer. Sie wies darauf hin, dass der Beruf von Hebammen selbst reguliert werden, Laienvertreterinnen jedoch dem Vorstand beisitzen sollten. Die Regulierende Behörde sollte eng mit den Hebammenverbänden und anderen Behörden zusammenarbeiten. Die Aufgaben einer Kammer seien, die Berufsordnung und die Standards der Ausbildung zu erstellen und zu genehmigen, Hebammen zu registrieren und zu bestimmen, wer den Titel „Hebamme“ tragen darf. Weiterhin soll die regulierende Behörde praktizierende Hebammen, die ihre Kompetenz erhalten, regelmässig lizenzieren und die Hebammen disziplinieren, die nicht entsprechend der gesetzten Standards praktizieren. Die regulierende Behörde erstelle einen Verhaltenskodex (Code of Conduct) und einen Ethikkodex (Code of Ethics). Ziel des globalen Standards sei es, die Autonomie des Hebammenberufes zu sichern, der sich von anderen Berufen, wie beispielsweise der professionellen Pflege und der Medizin, unterscheidet. Auf EU-Ebene regele die Direktive 2005/36/EC die Ausbildung und dessen Qualifikationsniveau, den professionellen Tätigkeitsbereich und die gegenseitige Anerkennung. Rita Borg-Xureb gab weiterhin einen Überblick über verschiedene regulierende Behörden, vor allem Hebammenkammern oder gemeinsame Berufskammern mit der Pflegeprofession, in denen Hebammen die Zuständigkeit über ihren Beruf bewahren. Um zu überprüfen, ob die Regulierung von Hebammen in einem Land den internationalen Standards entsprechen und um diese entsprechen anzupassen, wies die Rednerin auf unterstützende Prozesse und Dokumente hin, die im ICM Regulation Toolkit zu finden sind. Das Fazit von Rita Borg-Xureb bezüglich der Regulierung von Hebammen in Deutschland war: you will find your own model (that fits best to your context).

Die Moderatorin Simone von Stosch lenkte nach der Präsentation das Gespräch mit den eingeladenen Podiumsgästen.

Michaela Michel- Schuldt, Hebamme und Beraterin im Bereich Globale Gesundheit von der University of Technology Sydney und Mitbegründerin der Initiative Hebammenkammer wies darauf hin, dass es derzeit in Deutschland Lücken in der Selbstregulierung des Hebammenberufes gäbe, die deutlich für eine Hebammenkammer sprechen. Beispielsweise sind Hebammen in Deutschland nicht verpflichtet, sich zu registrieren. Dies bringt mit sich, dass wir in Deutschland nicht umfänglich wissen, wie viele Hebammen an welchem Ort praktizieren, was auch eine zukünftige auf Evidenzen basierende Versorgungsplanung erschwere. Weiterhin gäbe es Lücken beim Schutze der Öffentlichkeit, denn ein Beschwerdemanagement fehle, in dem Frauen, die beispielsweise Gewalt während der Geburt durch Hebammen erfahren haben, Ihr Anliegen anbringen könnten und dieses auch mit Sanktionen reagieren könnte. Insgesamt wies Sie darauf hin, dass der Deutsche Hebammenverband sich im Rahmen einer Projektgruppe mit der Verbesserung der Selbstregulierung des Hebammenberufes beschäftige und die Möglichkeit der Etablierung einer Hebammenkammer bzw. einer regulierenden Instanz abwäge. Sollten Hebammen vor die Frage gestellt werden: Hebammenkammer – ja oder nein, sollte es ihnen ermöglicht werden, eine informierte Entscheidung treffen zu können.

Andrea Villmar, Hebamme, Diplom Gesundheitsökonomin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule für Gesundheit Bochum und ebenfalls Mitbegründerin der Initiative Hebammenkammer stellte zunächst die Forderung auf: entweder bekommen alle Gesundheitsberufe eine Kammer oder keine. Dies spielte auf die Möglichkeiten der Einflussnahme im Gesundheitssystem an, die Hebammen durch das Fehlen einer Berufskammer im Gegensatz zu Medizinern derzeit noch nicht umfassend nutzen könnten. Aktuell können Hebammen bei Prozessen gehört werden, die ihren beruflichen Bereich betreffen, müssen es aber nicht. Die neu gegründeten Pflegekammern berichten davon, nun in entscheidenden Gremien mit einbezogen zu werden. Die Hebammenkammer wäre ein Teil des „Vierklangs“ zusammen mit den Berufsverbänden, der Gewerkschaft Verdi und der wissenschaftlichen Fachgesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft, Organisationen, die den Hebammenberuf zusammen stärken können. Andrea Villmar unterstrich, dass sie sich dafür einsetzte den Hebammenberufs bestmöglich aufzustellen und dafür wäre sie bereit neue Strukturen zu denken und erschaffen. Eine Hebammenkammer wäre eine Möglichkeit, die in Deutschland gegebenen Rahmenbedingungen dafür zu nutzen.

Carola Bury von der Angestelltenkammer Bremen gab zu Bedenken, dass die Hebammekammer nicht alle Probleme des Hebammmenwesens lösen könne, denn auf Tarifverhandlungen beziehungsweise auf Gebührenverhandlung nehme sie keinen Einfluss. Sie unterschied zwischen Berufskammern und berufsunabhängigen Kammern.

Franz Wagner vom Deutschen Pflegerat positionierte sich klar zur Etablierung von Pflegekammern. Er unterstrich, dass die Hebammen bereits einen hohen Organisationsgrad durch eine hohe Mitgliederzahl im Deutschen Hebammenverband erreicht hätten und gab zu bedenken, dass mögliche Hebammenkammern auf Länderebene von der zahlenmäßig kleinen Berufsgruppe kaum organisatorisch gestemmt werden könnte. Er zählte jedoch verschiedene Möglichkeiten auf, wie dieses Dilemma überwunden werden könnte: zum einen über Staatsverträge, die zwischen den Bundesländern geschlossen werden könnten, um beispielsweise regionale Kammern zu etablieren oder den Zusammenschluss, vielleicht auch nur zwecks gemeinsamer Administration mit anderen Berufskammern. Auf die Sorge des Hebammenverbandes, durch die Gründung einer Hebammenkammer an Stärke zu verlieren, wies er darauf hin, dass die Berufsverbände in der Pflege nach den Gründungen der Pflegeberufekammern in einigen Bundesländern Zulauf erlebt hätten. Die professionell Pflegenden wären durch die Pflegekammer berufspolitisch sensibilisiert worden. Weiterhin blickte er auf 20 Jahre zurück, in der die Pflege über Pflegekammern debattiert hatte. Zunächst stand man ihnen ablehnend gegenüber, im Verlauf jedoch wurden deren Vorzüge erkannt.

Andrea Ramsell, Beirätin für den Angestelltenbereich des Deutschen Hebammenverbands wies darauf hin, dass die Hebammen gerade eine bedeutende Veränderung in Form der Akademisierung des Berufes erfahren würden. Nun auch Hebammenkammern zu etablieren könnte die Berufsgruppe überfordern, denn es sei wichtig, alle Hebammen in einem Veränderungsprozess mitzunehmen. Ihr Motto: zuerst die Akademisierung, dann schauen wir weiter. Sie glaube jedoch nicht, dass die Etablierung von Hebammenkammern der richtige Weg zur Stärkung des Hebammenberufes sei.

Aus dem Publikum meldete sich Barbara Blomeier, 1. Vorsitzende des Landesverbandes der Hebammen Nordrhein-Westfalen zu Wort und wies darauf hin, dass wir nicht abwarten sollten, uns eine Meinung zur Etablierung von Hebammenkammern zu bilden, denn die internen und externen Anfragen zu unserer Positionierung zum Thema Hebammenkammer würden sich in Ihrem Bundesland häufen.

Bericht von Michaela Michel-Schuldt und Andrea Villmar

 

 

In eigener Sache: Spendenaufruf für die Initiative Hebammenkammer

28796207_10155049920725771_2737690515388512719_nWir betreiben ehrenamtlich diese Initiative zur möglichen Gründung von Hebammenkammern in Deutschland. Wir sehen in der Gestaltung von Hebammenkammern eine Möglichkeit, die Selbstverwaltung unseres Berufes zu stärken und die Qualität und Sicherheit in der Versorgung von Frauen, Neugeborenen und Familien zu verbessern. Jedes Jahr, bereits dreimal seit 2016 organisieren wir einen bundesweiten Runden Tisch zum Thema Hebammenkammer an Hochschulen, an denen Hebammen ausgebildet werden. Die Vorträge und Präsentationen der Runden Tische und Nachrichten zum Thema sammeln und dokumentieren wir auf dieser privaten Website http://www.hebammenkammer.org . Die Idee ist, die Berufsgruppe der Hebammen zum Thema Regulierung und Selbstverwaltung zu sensibilisieren. Wenn die Hebammen, wie bereits in einigen Bundesländern in der Pflege geschehen, zukünftig danach gefragt werden sollten, ob Sie sich in einer Kammer verorten möchten, sollte die Berufsgruppe in der Lage sein eine „informierte Entscheidung“ zu treffen. Für die Organisation und Umsetzung der jährlichen Runden Tische, die Gestaltung dieser Website brauchen wir Ihre/Eure (finanzielle) Unterstützung. Zukünftig möchten wir ein Design für die Website und Werbematerial entwickeln um Hebammen auf Weiterbildungsveranstaltungen und Kongressen zu erreichen. Dafür brauchen wir Ihre/Eure Spenden
Herzlichen Dank!

Regulation Toolkit der International Confederation of Midwives (ICM)

Der ICM hat im vergangenen Jahr das „Regulation Toolkit“ herausgegeben. Dieses soll ein Instrument sein, um die ICM Global Standards for Midwifery Regulation in den jeweiligen Ländern umzusetzen. In dem toolkit wird zunächst erklärt, welches wichtige Elemente der Regulierung des Hebammenberufes sind.  Weiterhin befindet sich darin ein Instrument zur Analyse des derzeitigen Standes der professionellen Regulierung, das von uns angewendet werden kann um Lücken aufzuzeigen. Sind diese Lücken identifiziert, hilft das toolkit, Ziele zu formulieren, einen strategischen Plan zu erstellen und die Umsetzung zu überwachen. In ihm werden Case-Studies aus verschiedenen Ländern beschrieben und bietet zahlreiche Resourcen zum Thema professionelle Regulierung.