Vorschlag des Deutschen Hebammenverbands: Zentrales Register für die Erfassung von Hebammen, angesiedelt an der Hebammengemeinschaftshilfe

In der „Stellungnahme zum Entwurf des Aktionsplans zur Umsetzung des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“(09/2023) schlägt der Deutsche Hebammenverband zur Verbesserung der Datenlage zur Hebammenversorgung die Schaffung eines zentralen Registers für die Erfassung von Hebammen vor. Hierfür soll die Hebammengemeinschaftshilfe e.V. mit einem staatlichen Auftrag beliehen werden.

Auszug aus der Stellungnahme

„3. Datenlage zur Hebammenversorgung verbessern:
Der DHV begrüßt ausdrücklich den Vorstoß, eine systematische Erhebung von Daten zur Hebammenversorgung bundesweit auf den Weg zu bringen, um der unzureichenden Datenlage zu begegnen. Immer wieder fehlen Schlüsseldaten, um valide Aussagen über die Versorgungsstruktur und die Bedarfe im Bereich Geburtshilfe zu treffen. Verbandsinterne Umfragen und punktuelle Abfragen durch einzelne Bundesländer können eine systematische Datenerhebung nicht ersetzen. Es ist absolut unverständlich, warum Bund und Länder sich weiterhin diese Wissenslücke in einem für Frauen und Familien so essentiellen Versorgungsbereich leisten. Der DHV wünscht sich dringend, dass die Datenerhebung verbindlich und verpflichtend wird. Über reine Zahlen zum Leistungsangebot der Hebammen hinaus ist es zudem wichtig, eine umfassende Bedarfsanalyse der (werdenden) Mütter und Familien durchzuführen (Siehe Handlungsfeld 3). Zu beiden Erhebungen sind die relevanten Berufsgruppen sowie Interessenvertretungen der Frauen und Familien zu beteiligen. In diesem Rahmen schlägt der DHV ein Zentrales Register für die Erfassung von Hebammen vor. Es gibt in Deutschland kein zentrales Register der tätigen Hebammen. Dieses Register ist erforderlich, um mit validen Zahlen auf die Bedarfe in der Versorgungslandschaft adäquat reagieren zu können. Dieses Register, mit der verpflichtenden Meldung der Berufstätigkeit, muss auf Bundesebene geführt werden, um Fehlerquellen zu vermeiden. Die bereits bestehende gemeinnützige Organisation der Hebammengemeinschaftshilfe e.V. (HGH) würde sich im Rahmen eines staatlichen Auftrags bzw.einer staatlichen Beleihung für diese Aufgabe anbieten. Der DHV schlägt daher die Konkretisierung der Maßnahme wie folgt vor:
Maßnahme: Schaffung eines zentralen Register für die Erfassung von Hebammen
Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt die Einrichtung eines Zentralen Register der in Deutschland tätigen Hebammen, um eine bessere Versorgungsplanung für Bund, Länder und Kommunen zu ermöglichen“

Abschlussbericht zur Hebammenversorgung in NRW: Vorschlag zur Etablierung einer Hebammenkammer

In der bisher umfangreichsten Erhebung zur geburtshilflichen Versorgung in Deutschland weisen die Forscherinnen der Hochschule für Gesundheit Bochum in ihrem Abschlussbericht zur Hebammenversorgung in NRW unter anderem auf Lücken in der Erfassung der klinisch und außenklinisch tätigen Hebammen hin. Die fehlende verpflichtenden Registrieren erschwere die Bedarfsplanung.

„Bauer: „Der Bericht enthält Vorschläge, wie das Meldeverfahren und die statistische Erfassung von Hebammen in NRW verbessert werden kann.“ So sollte die Registrierung der Berufsangehörigen durch eine Berufskammer für Hebammen selbstverwaltet organisiert werden – analog zu einer Pflegekammer. Die Etablierung einer Hebammenkammer werde laut Bericht den Professionalisierungsprozess des Hebammenberufes neben der Akademisierung fortführen. Nach der erfolgreichen Gründung der Pflegekammer NRW könnte somit ein weiterer Gesundheitsfachberuf in der Selbstverwaltung gestärkt werden. Das Bundesland NRW könnte als erstes Bundesland in einem Modellvorhaben die Einführung einer Hebammenkammer erproben und evaluieren.“

Referenz: Bauer, N.H., Villmar, A., Peters, M. & Schäfers, R. (2020). HebAB.NRW – Forschungsprojekt „Geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen in Nordrhein-Westfalen“. Abschlussbericht der Teilprojekte Mütterbefragung und Hebammenbefragung. Hochschule für Gesundheit Bochum.