Thementisch „Möglichkeiten und Grenzen von Regulierung und Selbstverwaltung der Hebammen“ auf dem Deutschen Hebammenkongress

Die Mitglieder der Projektgruppe „Regulierung und Selbstverwaltung“ des Deutschen Hebammenverbands gestalteten einen Thementisch auf dem Deutschen Hebammenkongress.

Abstract

Autor*innen: M. Michel-Schuldt (Ludwigshafen, DE), L. Beckmann (Karlsruhe, DE), H. Schauland (Oldenburg, DE), A. Villmar (Wuppertal, DE), S. Teuerle (Kall-Urft, DE), B. Blomeier (Bielefeld, DE), J. Otter (Sulzberg, DE), M. Krauspenhaar (Wiesbaden, DE), J. Eichenauer (Backnang, DE)

Zielsetzung: Regulierung durch die eigene Berufsgruppe der Hebammen erfolgt in Deutschland nur teilweise. Die Projektgruppe Regulierung des Deutschen Hebammenverbands hat von 2017 bis 2022 mit dem Mandat der Bundesdelegiertentagung einen Meinungsbildungsprozess vorbereitet. Ziel dieses Prozesses war es, mögliche Varianten von Selbstregulierung zu beschreiben, die Umsetzbarkeit der Varianten zu prüfen und Informationsmaterial zu entwickeln, um Hebammen eine informierte Meinungsbildung zu ermöglichen.

Methoden: Die Mitglieder der Projektgruppe haben dazu das ICM Regulation Toolkit angewandt. Die dem Toolkit entnommenen Prozessschritte, Regulierung zu verstehen und den Status Quo der Regulierung von Hebammen zu bestimmen, wurden durchgeführt.

Ergebnisse: Ergebnis der Analyse ist, dass die Selbstverwaltung der Berufsgruppe in Deutschland dem internationalen Standard nicht entspricht. Im Vergleich zum größten existierenden Interessensvertretungsorgan der Berufsgruppe der Hebammen, dem Deutschen Hebammenverband, wäre eine Berufskammer derzeit die in Deutschland das Organ, um Selbstverwaltung zu praktizieren. Die Etablierung einer Chief Midwifery Officer Position in Deutschland hat zwar die Sicherheit der werdenden Eltern zum Ziel, stellt aber keine Struktur zu Selbstverwaltung dar. Eine Berufskammer für Hebammen weist auch Nachteile auf, so dass weitere Gestaltungsspielräume ausgelotet werden könnten/sollten. Dies könnte beispielsweise durch die Beleihung einer privatrechtlichen Organisation mit hoheitlichen Aufgaben erfolgen. Ein Nebeneinander von Berufsverbänden und Berufskammern für und von Hebammen ist in Europa die Norm. Ein Blick über die deutschen Grenzen im Bereich der Selbstverwaltung unterstützt, neben der genannten Ergebnisse, die nächsten Schritte im Rahmen des ICM Prozesses, Ziele zu identifizieren. Die Ergebnisse der Analyse könnten in den Landesverbänden, anstehenden Zukunftsforen und dem Hebammenkongress aufgegriffen und von der Berufsgruppe diskutiert werden. Darauf basierend müssten Strategien entwickelt, Maßnahmen beschrieben und evaluiert werden und Informationen, Fertigkeiten und Mittel bereitgehalten werden, um eine informierte Entscheidung zu verbesserter Selbstverwaltung der Hebammen zu fördern.

Zusammenfassung: Die Mitglieder der Projektgruppe Regulierung des Deutschen Hebammenverbandes möchten den Teilnehmenden des Hebammenkongresses die Ergebnisse eines mehrjährigen Meinungsbildungsprozesses vermitteln. Die Teilnehmenden sollen umfassend informiert werden, um gemeinsam Ziele und Strategien zur verbesserten Selbstverwaltung des Hebammenwesens in Deutschland zu entwickeln.