Im Rahmen der Professionalisierung und Selbstverwaltung des Hebammenberufes könnte die Bildung von Hebammenkammern auf Landes- oder im Zusammenschluss auch auf regionaler Ebene eine geeignete Organisationsform sein, um den Hebammenruf standesrechtlich zu vertreten. Teilweise übernehmen die Hebammenverbände Aufgaben einer Berufskammer, sind aber gesetzlich nicht dazu legitimiert. Hebammenkammern wären berufsständige Organe, die zahlreiche Aufgaben erfüllen könnten, die bisher nur unzureichend aus der eigenen Berufsgruppe definiert und kontrolliert werden. Beispielsweise würden Hebammenkammern die Qualität in der Aus- Fort- und Weiterbildung und der Berufsausübung sichern, ein Hebammenregister könnte darüber Auskunft geben, wie viele Hebammen in welchem Umfang arbeiten. Ein solches Register könnte Entscheidungsträgern Aussagen über den derzeitigen Hebammenmangel geben und es wäre möglich, zukünftig besser am Bedarf zu planen. Wir stehen am Anfang einer Debatte um die Gründung einer Kammer und viele offene Fragen müssen geklärt und die mögliche Ausgestaltung einer Kammer debattiert werden. Daher möchten wir Sie zum 1. Runden Tisch Hebammenkammer am 30.09.2016 von 10.00-15.30 Uhr in den Raum 3.007 der Katholischen Hochschule Mainz einladen. Wir werden eine Einführung zum Thema Hebammenkammer geben, außerdem erwarten wir Vertreterinnen der Pflegekammer Rheinland-Pfalz die vom Prozess der Entstehung und Aufgaben der ersten bundesdeutschen Pflegekammer berichten. Weitere Referenten sind angefragt. Im Zentrum stehen die gemeinsame Diskussion und das Erstellen eines strategischen Fahrplans. Für die Teilnahme an der kostenlosen Veranstaltung registrieren Sie sich bitte bis zum 20.09.2016 online unter Angabe Ihre Präferenzen für das Mittagessen, für das Sie bitte selbst aufkommen unter folgendem link https://www.eventbrite.co.uk/e/1-runder-tisch-hebammenkammer-tickets-26844602930 Weitere Informationen zum Thema Hebammenkammer und ein aktualisiertes Programm können Sie hier erhalten https://hebammenkammer.wordpress.com