Bundespflegekammer gestartet

aus pflegen-online.de vom 14.6.2019

Die Landespflegekammern in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben mit dem Deutschen Pflegerat in Berlin eine gemeinsame Vertretung gegründet: die Pflegekammerkonferenz.

Die Landespflegekammern und der DPR versprechen sich von dem Zusammenschluss wachsenden Einfluss auf die gesundheitspolitische Bundesebene. Die Pflegekammerkonferenz (Arbeitsgemeinschaft der Pflegekammern – Bundespflegekammer) begreift sich als neue berufspolitische Interessenvertretung der geschätzt 1,3 Millionen Pflegefachpersonen in Deutschland. Außerdem diene sie der „länderübergreifenden Kommunikation sowie dem Harmonisieren von Ordnungen“, heißt es in einem Statement der Pflegekammerkonferenz.

Drube, Mehmecke und Mai sind gleichberechtigte Sprecher

Für die Pflegekammerkonferenz sprechen gleichberechtigt die Präsidentinnen und der Präsident der drei Landespflegekammern – also: Patricia Drube (Foto: 2.v.l./Schleswig-Holstein), Sandra Mehmecke (Foto: 2.v.r./Niedersachsen) und Markus Mai (Foto: l./Rheinland-Pfalz). Die Pflegekammerkonferenz hat die Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins. Zu diesem zählt als vierte Kraft im Bunde auch der Deutsche Pflegerat. „Der DPR unterstützt die Interessenvertretung der Pflegekammern mit seiner berufspolitischen Kompetenz und seinem Netzwerk, solange nicht alle Länder eine Kammer haben“, sagt Franz Wagner (Foto: rechts), Präsident des Deutschen Pflegerates. Die beteiligten Institutionen finanzieren die Arbeit der Pflegekammerkonferenz zu gleichen Teilen.

NRW und Baden-Württemberg – bald fünf Kammern in der Konferenz?

Die Pflegekammern, so heißt es, seien angetreten, die Situation der beruflich Pflegenden nachhaltig zu verbessern und die professionelle Pflege der Bevölkerung sicherzustellen. Auch die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen planen jeweils eine Pflegekammer. Diese – und alle danach noch entstehenden Kammern – können ebenfalls in der Pflegekammerkonferenz mitwirken, sobald sie

  • errichtet sind
  • über eine Mitgliederzahl verfügen, die den Großteil der Berufsgruppe im jeweiligen Bundesland umfasst
  • die Unabhängigkeit durch Mitgliedsbeiträge gesichert haben

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern kann also nicht mitwirken, da sie nur rund 550 Mitglieder (Stand April 2019) hat.

Kontakt zu Gewerkschaften und Verbänden erwünscht

Die Pflegekammerkonferenz steht der Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Berufsverbänden offen gegenüber. Nur gemeinsam sei die Situation der Pflege in Deutschland „nachhaltig zu verbessern“, heißt es. Die Gewerkschaften seien in Tarifverhandlungen unverzichtbar, Berufsverbände führten seit Jahren erfolgreich pflegefachliche und gesundheitspolitische Diskussionen. Aber nur Pflegekammern könnten den Beruf weiterentwickeln.

Mehr zur Pflegekammerkonferenz unter pflegekammerkonferenz.bundespflegekammer.de