„Der Impulsvortrag von Karl-Josef Laumann beim 18. Deutschen Hebammenkongress Anfang Mai war für mich ein Highlight. Selten wurde so deutlich ausgesprochen, was viele von uns seit Jahren fordern: Eine starke, eigenverantwortlich organisierte Hebammenprofession braucht eigene Strukturen – und dazu gehört auch eine Kammer. Ich wünsche mir, dass meine Hebammenkolleginnen, unsere Landesverbände und der DHV dieses Signal aus der Politik als echte Chance begreifen. Der DHV übernimmt bereits Verantwortung innerhalb der bestehenden Strukturen. Doch wenn es gelingen soll, eine starke berufsständische Vertretung zu etablieren, muss die Perspektive weitergedacht werden: Der Verband könnte perspektivisch in die Vertreterversammlungen und Vorstände der Kammern einziehen – als Teil einer zukunftsfähigen Selbstverwaltung der Profession. Ziel muss eine klare berufliche Selbstverwaltung sein – für eine sichere, flächendeckende Versorgung von Frauen und Familien und eine nachhaltige Professionalisierung unseres Berufsstandes. Wenn dieser Weg also bedeutet, gewohnte Privilegien aufzugeben, dann ist das aus meiner Sicht ein sehr fairer Preis für mehr Zukunftsfähigkeit, Gestaltungskraft und fachliche Unabhängigkeit.“
Ulrike Geppert-Orthofer, Karl-Josef Laumann, Andrea Köbke und Ursula Jahn-Zöhrens
Im Rahmen der Podiumsdiskussion „Die Zukunft der geburtshilflichen Versorgung – wo stehen wir in 10 Jahren und welche Rolle spielt die Hebamme?“ am 7. Mai 2025 auf dem 18. deutschen Hebammenkongress in Münster, sprach Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, über zentrale Herausforderungen und Perspektiven für die Profession der Hebammen. Laumann betonte die Bedeutung der Eigenverantwortung und Selbstorganisation innerhalb der geburtshilflichen Berufsgruppe, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung ihres Berufsfeldes.
Ein zentrales Anliegen des Ministers war es, die strukturellen Unterschiede zwischen Berufen im Gesundheitssystem und jenen, die unter das Berufsbildungsgesetz fallen, hervorzuheben. Während die Ausbildungsinhalte in anderen Bereichen, etwa im Handwerk oder Einzelhandel, maßgeblich von den Kammern bestimmt werden, sei es im Gesundheitswesen die Politik, die die Inhalte festlegt. Laumann formulierte hierzu prägnant: „Alle Berufe im Gesundheitssystem sind staatlich reglementiert. Das ist der große Unterschied zwischen allen Berufen im Berufsbildungsgesetz.“
Laumann stellte klar, dass eine Profession erst dann als vollständig selbstständig gelten könne, wenn sie die Weiterentwicklung ihres Berufes selbst gestaltet. Dies illustriert er am Beispiel der Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen, für deren Einrichtung und Stärkung er sich intensiv einsetzt. Er verwies jedoch auch auf die Schwierigkeiten, die mit der Akzeptanz solcher Kammern einhergehen: „In Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist die Kammeridee, die hatten Kammern, gescheitert an den eigenen Leuten.“
Mit Blick auf die Hebammen betonte Laumann die Notwendigkeit, eine geschlossene und starke Organisationsstruktur zu schaffen, die es ermöglicht, wesentliche Fragen zur Ausbildung, zu Prüfungsanforderungen und zur gesetzlichen Einbettung des Berufs eigenständig zu regeln. Dies sei eine zentrale Voraussetzung, um die Profession zukunftsfähig zu machen: „Dann darf man erstens keine zersplitterte Vertretungslandschaft haben und zweitens muss man natürlich überlegen, wie man das organisiert.“
Laumann verstand seine Rolle als Politiker dabei weniger als einen Akteur, der alles regeln wolle, sondern vielmehr als einen Unterstützer des Subsidiaritätsprinzips: „Ich bin ein Politiker, der Meinung ist, der Staat muss das Notwendige entscheiden, aber alles das, was da entschieden werden können, wo Menschen es selber entscheiden können, die sogenannten kleinen Lebenskreise […] ist mein Credo.“
Er appellierte eindringlich an die Hebammen, Verantwortung für die eigene Berufsentwicklung zu übernehmen, ähnlich wie dies bereits bei anderen verkammerten Berufen, insbesondere den Ärztinnen und Ärzten, der Fall sei. Er versprach zugleich politische Unterstützung bei der Schaffung der entsprechenden rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen: „Und sie das auch von der Politik einfordern, dass wir dafür die Gestaltungsspielräume Ihnen eröffnen.“
Abschließend unterstrich Laumann, dass die Delegation staatlicher Aufgaben an Kammern ein wesentlicher Bestandteil eines modernen Staatsverständnisses sei. Er kündigte an, dass Nordrhein-Westfalen auch künftig diesen Weg weiterverfolgen werde: „Wir werden auch in den nächsten Jahren in Nordrhein-Westfalen Schritt für Schritt der Pflegekammer staatliche Aufgaben übertragen.“
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Laumanns Impuls einen deutlichen Appell an die Hebammen richtete, sich stärker zu organisieren und Verantwortung für die Weiterentwicklung ihrer Profession zu übernehmen. Wenn die Hebammen die Entwicklung ihres Berufs selbst steuern wollen – sei es bei der Ausbildung, den Prüfungsanforderungen oder der Definition ihres Berufsbildes – dann brauchen sie eine eigene Kammer. Dabei stellte er die Bereitschaft der Politik in Aussicht, die notwendigen rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen zu schaffen, um diesen Prozess zu unterstützen.
Die Mitglieder der Projektgruppe „Regulierung und Selbstverwaltung“ des Deutschen Hebammenverbands gestalteten einen Thementisch auf dem Deutschen Hebammenkongress.
Abstract
Autor*innen: M. Michel-Schuldt (Ludwigshafen, DE), L. Beckmann (Karlsruhe, DE), H. Schauland (Oldenburg, DE), A. Villmar (Wuppertal, DE), S. Teuerle (Kall-Urft, DE), B. Blomeier (Bielefeld, DE), J. Otter (Sulzberg, DE), M. Krauspenhaar (Wiesbaden, DE), J. Eichenauer (Backnang, DE)
Zielsetzung: Regulierung durch die eigene Berufsgruppe der Hebammen erfolgt in Deutschland nur teilweise. Die Projektgruppe Regulierung des Deutschen Hebammenverbands hat von 2017 bis 2022 mit dem Mandat der Bundesdelegiertentagung einen Meinungsbildungsprozess vorbereitet. Ziel dieses Prozesses war es, mögliche Varianten von Selbstregulierung zu beschreiben, die Umsetzbarkeit der Varianten zu prüfen und Informationsmaterial zu entwickeln, um Hebammen eine informierte Meinungsbildung zu ermöglichen.
Methoden: Die Mitglieder der Projektgruppe haben dazu das ICM Regulation Toolkit angewandt. Die dem Toolkit entnommenen Prozessschritte, Regulierung zu verstehen und den Status Quo der Regulierung von Hebammen zu bestimmen, wurden durchgeführt.
Ergebnisse: Ergebnis der Analyse ist, dass die Selbstverwaltung der Berufsgruppe in Deutschland dem internationalen Standard nicht entspricht. Im Vergleich zum größten existierenden Interessensvertretungsorgan der Berufsgruppe der Hebammen, dem Deutschen Hebammenverband, wäre eine Berufskammer derzeit die in Deutschland das Organ, um Selbstverwaltung zu praktizieren. Die Etablierung einer Chief Midwifery Officer Position in Deutschland hat zwar die Sicherheit der werdenden Eltern zum Ziel, stellt aber keine Struktur zu Selbstverwaltung dar. Eine Berufskammer für Hebammen weist auch Nachteile auf, so dass weitere Gestaltungsspielräume ausgelotet werden könnten/sollten. Dies könnte beispielsweise durch die Beleihung einer privatrechtlichen Organisation mit hoheitlichen Aufgaben erfolgen. Ein Nebeneinander von Berufsverbänden und Berufskammern für und von Hebammen ist in Europa die Norm. Ein Blick über die deutschen Grenzen im Bereich der Selbstverwaltung unterstützt, neben der genannten Ergebnisse, die nächsten Schritte im Rahmen des ICM Prozesses, Ziele zu identifizieren. Die Ergebnisse der Analyse könnten in den Landesverbänden, anstehenden Zukunftsforen und dem Hebammenkongress aufgegriffen und von der Berufsgruppe diskutiert werden. Darauf basierend müssten Strategien entwickelt, Maßnahmen beschrieben und evaluiert werden und Informationen, Fertigkeiten und Mittel bereitgehalten werden, um eine informierte Entscheidung zu verbesserter Selbstverwaltung der Hebammen zu fördern.
Zusammenfassung: Die Mitglieder der Projektgruppe Regulierung des Deutschen Hebammenverbandes möchten den Teilnehmenden des Hebammenkongresses die Ergebnisse eines mehrjährigen Meinungsbildungsprozesses vermitteln. Die Teilnehmenden sollen umfassend informiert werden, um gemeinsam Ziele und Strategien zur verbesserten Selbstverwaltung des Hebammenwesens in Deutschland zu entwickeln.
In der Ausgabe 02/2023 des Hebammenforums wurden zwei Reaktion auf den pro-Hebammenkammer Artikel „Kammerflimmern“ der Ausgabe des Hebammenforums 01/2023 veröffentlicht. Im Meinungsartikel der Vorsitzenden des Landesverbandes Niedersachsen Hilke Schauland drückte die Funktionärin ihre Bedenken zur Bildung einer Kammer aus. „Was wäre, wenn der Berufsverband geschwächt würde“ war ihre Sorge. Folglich stand die Stärkung des Berufsverbands und die Übernahme von Kammeraufgaben wie der Bildung eines Registers im Zentrum ihrer Argumentation. Im zweiten Meinungsartikel von Anke Wiemer, der Geschäftsführerin von Quag e.V. machte die Autorin deutlich, dass der Berufsverband seit Jahrzehnten das „Wider“ der Bildung einer Hebammenkammer betrachte, nicht aber das „Für“. Für eine Hebammenkammer sprechen nach Anke Wiemer die Gestaltung von Standards und Maßnahmen von Qualitätssicherung durch Hebammen selbst und die Etablierung einer Schiedsstelle bei Konflikten zwischen Kolleginnen oder Hebammen und Familien. Auch die verpflichtende Einbeziehung von Kammervertreterinnen in hebammenrelevante Gesetzgebung nannte Anke Wiemer als deutliches Argument für die Etablierung von Hebammenkammern.
Unter einem Dach?
Ende September tagte der erste Runde Tisch zum Thema Hebammenkammer in der Katholischen Hochschule Mainz. Er bot einen Einblick in die Strukturen einer Kammer, Stoff für Diskussionen und die Chance, Arbeitsaufträge zu definieren. Auch erste Erfahrungen mit der Pflegekammer in Rheinland-Pfalz waren inspirierend.
Formen der Selbstverwaltung in der Professionalisierungsdebatte
WS 26, 11.00-12.30
Andrea Villmar, Michaela Michel-Schuldt, Nicola Bauer, Rainhild Schäfers
Die Bestandsaufnahmen der letzten fünfzehn Jahre haben gezeigt, dass keine vollständige Erfassung von Hebammentätigkeiten in Deutschland möglich ist (Schäfers & Sayn-Wittgenstein 2007, IGES 2012). Es existiert kein zentrales Organ, welches Hebammen registriert und deren Versorgungsumfang erfasst. Seit die Haftpflichtproblematik die Hebammen in Deutschland in die mediale und politische Öffentlichkeit gebracht hat, wird die mangelnde Datenlage zunehmend zum Problem für Hebammen und Frauen, die ein Recht auf Hebammenversorgung innehaben. Eine Unter- Über- oder Fehlversorgung ist objektiv nicht nachweisbar. Es fehlen geeignete Indikatoren, die eine bedarfsgerechte Hebammenversorgung messbar machen. Auch für eine zukünftige am Bedarf orientierte Planung fehlen Fakten und Zahlen.
Die Registrierung stellt ein international anerkanntes Qualitätsmerkmal von Hebammenversorgung dar (International Confederation of Midwives 2011). Hebammen in anderen Ländern haben entsprechende Gremien eingerichtet (z. B. Neuseeland oder Österreich). Im Sinne der Selbstverwaltung sind Sie aktiv geworden und haben die Möglichkeit genutzt, diese Gremien nach den Vorstellungen und Bedürfnissen von Klientinnen und Hebammen zu gestalten.
Zu Beginn des Workshops erhalten Sie eine Übersicht von unterschiedlichen Positionen zum Thema. Danach werden die verschiedenen Organe der Selbstverwaltung gegenübergestellt und diskutiert. Die Teilnehmerinnen gehen der Frage nach, welches Organ eine Möglichkeit für Hebammen in Deutschland wäre und ob die Schaffung einer standesrestlichen Vertretung eine geeignete Möglichkeit sein könnte, unsere Interessen im Gesundheitssystem durchzusetzen.