Zukunftsperspektiven der geburtshilflichen Versorgung und die Rolle der Hebamme – Impulsvortrag von Karl-Josef Laumann auf dem 18. deutschen Hebammenkongress

Im Rahmen der Podiumsdiskussion „Die Zukunft der geburtshilflichen Versorgung – wo stehen wir in 10 Jahren und welche Rolle spielt die Hebamme?“ am 7. Mai 2025 auf dem 18. deutschen Hebammenkongress in Münster, sprach Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, über zentrale Herausforderungen und Perspektiven für die Profession der Hebammen. Laumann betonte die Bedeutung der Eigenverantwortung und Selbstorganisation innerhalb der geburtshilflichen Berufsgruppe, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung ihres Berufsfeldes.

Ein zentrales Anliegen des Ministers war es, die strukturellen Unterschiede zwischen Berufen im Gesundheitssystem und jenen, die unter das Berufsbildungsgesetz fallen, hervorzuheben. Während die Ausbildungsinhalte in anderen Bereichen, etwa im Handwerk oder Einzelhandel, maßgeblich von den Kammern bestimmt werden, sei es im Gesundheitswesen die Politik, die die Inhalte festlegt. Laumann formulierte hierzu prägnant: „Alle Berufe im Gesundheitssystem sind staatlich reglementiert. Das ist der große Unterschied zwischen allen Berufen im Berufsbildungsgesetz.“

Laumann stellte klar, dass eine Profession erst dann als vollständig selbstständig gelten könne, wenn sie die Weiterentwicklung ihres Berufes selbst gestaltet. Dies illustriert er am Beispiel der Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen, für deren Einrichtung und Stärkung er sich intensiv einsetzt. Er verwies jedoch auch auf die Schwierigkeiten, die mit der Akzeptanz solcher Kammern einhergehen: „In Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist die Kammeridee, die hatten Kammern, gescheitert an den eigenen Leuten.“

Mit Blick auf die Hebammen betonte Laumann die Notwendigkeit, eine geschlossene und starke Organisationsstruktur zu schaffen, die es ermöglicht, wesentliche Fragen zur Ausbildung, zu Prüfungsanforderungen und zur gesetzlichen Einbettung des Berufs eigenständig zu regeln. Dies sei eine zentrale Voraussetzung, um die Profession zukunftsfähig zu machen: „Dann darf man erstens keine zersplitterte Vertretungslandschaft haben und zweitens muss man natürlich überlegen, wie man das organisiert.“

Laumann verstand seine Rolle als Politiker dabei weniger als einen Akteur, der alles regeln wolle, sondern vielmehr als einen Unterstützer des Subsidiaritätsprinzips: „Ich bin ein Politiker, der Meinung ist, der Staat muss das Notwendige entscheiden, aber alles das, was da entschieden werden können, wo Menschen es selber entscheiden können, die sogenannten kleinen Lebenskreise […] ist mein Credo.“

Er appellierte eindringlich an die Hebammen, Verantwortung für die eigene Berufsentwicklung zu übernehmen, ähnlich wie dies bereits bei anderen verkammerten Berufen, insbesondere den Ärztinnen und Ärzten, der Fall sei. Er versprach zugleich politische Unterstützung bei der Schaffung der entsprechenden rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen: „Und sie das auch von der Politik einfordern, dass wir dafür die Gestaltungsspielräume Ihnen eröffnen.“

Abschließend unterstrich Laumann, dass die Delegation staatlicher Aufgaben an Kammern ein wesentlicher Bestandteil eines modernen Staatsverständnisses sei. Er kündigte an, dass Nordrhein-Westfalen auch künftig diesen Weg weiterverfolgen werde: „Wir werden auch in den nächsten Jahren in Nordrhein-Westfalen Schritt für Schritt der Pflegekammer staatliche Aufgaben übertragen.“

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Laumanns Impuls einen deutlichen Appell an die Hebammen richtete, sich stärker zu organisieren und Verantwortung für die Weiterentwicklung ihrer Profession zu übernehmen. Wenn die Hebammen die Entwicklung ihres Berufs selbst steuern wollen – sei es bei der Ausbildung, den Prüfungsanforderungen oder der Definition ihres Berufsbildes – dann brauchen sie eine eigene Kammer. Dabei stellte er die Bereitschaft der Politik in Aussicht, die notwendigen rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen zu schaffen, um diesen Prozess zu unterstützen.

Posterpräsentation berufsständische Selbstverwaltung auf der 7. int. Konferenz der DGHWI

Prof. Dr. Ruth Martis, Andrea Villmar und Prof. Michaela Michel-Schuldt präsentierten ihr Poster mit dem Titel „Wer „A“ wie Akademisierung sagt, muss auch „B“ wie berufsständische Selbstverwaltung sagen“ bei der 7. internationalen Konferenz der DGHWI. Der abstract und das Poster als pdf ist bei GMS hinterlegt

https://www.egms.de/static/de/meetings/dghwi2024/24dghwi63.shtml

Hintergrund: Nach Klemmt weist Professionalisierung basierend auf dem merkmalstheoretischen Ansatz verschiedene Merkmale auf. Einige dieser Merkmale sind nach einer Analyse zum Stand der Professionalisierung des Hebammenwesens in insgesamt 29 europäischen Ländern bereits umgesetzt oder auf dem Weg dorthin. So seien in den meisten Ländern Fortschritte bei der Professionalisierung des Hebammenwesens durch die Verlagerung der Ausbildung in den Hochschulbereich erzielt worden, verbunden mit Möglichkeiten zum postgradualen Studium und zur Forschung. Merkmale, die in den Bereich der Regulierung des Hebammenwesens fallen, stehen derzeit weniger im Fokus der Professionalisierungsdebatte. Konkret sind dies Fach- und Sachautonomie bei der Berufsausübung, exklusive Berechtigung/Lizensierung bei der Berufsausübung, verpflichtende berufsständische Normen in Form von Ethikkodizes sowie kollegiale Selbstkontrolle und die Herausbildung und Etablierung von selbstverwaltenden berufsständischen Organisationen. Letzterer Punkt soll im Fokus dieser Arbeit stehen.

Ziel/Fragestellung: Welche Möglichkeiten und Formen der Etablierung von berufsständischen Gremien der Selbstverwaltung des Hebammenwesens existieren international? Lassen sich darunter Best Practice Beispiele finden und wie lassen sich diese auf Deutschland übertragen?

Methodik: Im Rahmen einer Politikanalyse mittels Analyse von Dokumenten wurde zunächst der internationale Kontext zur berufsständischen Selbstverwaltung basierend auf den globalen Standard zur Regulierung des Hebammenberufes der International Confederation of Midwives (ICM) betrachtet. Selbstverwaltete berufsständische Organisationen (Berufskammern, -räte, -gremien) verschiedener Länder wurden am ICM Standard gemessen und Best Practice Beispiele wurden auf deren Übertragbarkeit auf das deutsche (Gesundheits-) politische System geprüft.

Ergebnisse: Das Midwifery Council in Neuseeland setzt als berufsständisches Organ der Selbstverwaltung alle Punkte des ICM Standards um. Art und Umfang der Hebammenleistungen (z.B. Berufsordnung) werden vom Council festgelegt, ebenso die Kompetenzen und Regelungen für Ausbildung/Studium; das Midwifery Council organisiert die verpflichtende Registrierung/Lizenzierung und ist für die Einhaltung von Re-Lizenzierung und damit dem Erhalt und Erweiterung der Kompetenz zuständig. Es reguliert Fort- und Weiterbildung und hat ein Beschwerdesystem etabliert, welches auch Sanktionen verhängen kann. Ein verpflichtender Verhaltenskodex/bzw. eine Berufsethik existiert. Ziel der Regulation ist der Schutz der Leistungsnehmer*innen, daher sind diese im Vorstand des Midwifery Councils vertreten. Eine Übertragung auf das deutsche politische System ist weitestgehend möglich und könnte der Stärkung der Professionalisierung des Hebammenwesens dienen.

Relevanz: Hebammen in Deutschland sind auf dem Weg der Professionalisierung. Neben der bereits erfolgten Akademisierung kann der Fokus nun auf den Bereich Selbstregulierung gelegt werden.

Empfehlungen/Schlussfolgerung: Die Etablierung einer selbstverwalteten berufsständischen Organisation um Selbstregulierung basierend auf internationalen Standards zu stärken ist der nächste notwendige Schritt auf dem Weg zur Professionalisierung des Hebammenwesens in Deutschland.

Ethik und Interessenkonflikte: Es war nicht notwendig, die Forschungsarbeit einer Ethikkommission vorzulegen. Die Forschung wurde durch Eigenmittel finanziert. Es liegen keine Interessenkonflikte vor.“

Studie belegt Wirksamkeit der Pflegekammer

Meldung bei Pflege Online vom 30.01.2019

Das zeigt die Studie „Pflege in anderen Ländern – vom Ausland lernen?“, welche die Stiftung Münch jetzt vorgestellt hat. Demnach wird anderswo nicht nur mehr in die hochschulische Aus- und Weiterbildung von Pflegefachpersonen investiert. Auch die Selbstorganisation und Selbstverwaltung der Pflege werden gestärkt – und vor allem tragen die Pflegenden dort größere Verantwortung bei der Versorgung der Patienten und übernehmen eigenverantwortlich mehr Aufgaben.

Die vollständige Studie können Sie bei medhochzwei erhalten.

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