Die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands, Ulrike Geppert-Orthofer, argumentiert in ihrem Artikel „Hebammen fordern echte Selbstverwaltung“ der im siebzehnten Band „Gesundheitswesen aktuell“ des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung im Juni 2024 erschienen ist, dass im Zuge der Professionalisierung des Hebammenberufs und derzeit lückenhafter Regulierung der Berufsgruppe die Zeit gekommen ist, dass Hebammen Aufgaben in der Selbstverwaltung übernehmen sollten. Dabei steht sie der Etablierung von Hebammenkammern skeptisch gegenüber und bietet als Lösung die Beleihung des Deutschen Hebammenverbandes mit hoheitlichen Aufgaben an.
Geppert-Orthofer argumentiert, dass die Berufsgruppe der Hebammenkammer vermutlich ähnlich skeptisch gegebübersteht wie die Berufsgruppe der Pflege (dort vor allem Verdi) und stellt dar, dass Berufskammern in den einzelnen Bundesländern ein zu hoher Verwaltungsaufwand für eine kleine Berufsgruppe bedeutet.
„Fazit: Die gegenwärtig noch lückenhafte Regulierung des Hebammenberufes muss überarbeitet werden. Die Hebammen haben den berechtigten Anspruch, sich selbst zu
regulieren. Die Voraussetzung für das Gelingen ist das gemeinsame Ringen um Lösungsmöglichkeiten innerhalb der verschiedenen Organisationen und Interessensvertretungen der Hebammen sowie der politische Wille der Bundesländer, die Berufsgruppe der Hebammen dadurch als wichtiger Stakeholder in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung aufzuwerten und sie in 16 Staatsverträgen mit den erforderlichen hoheitlichen Aufgaben zu beleihen“.
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