Deutscher Pflegerat: Deutschland braucht Pflegekammern

aus Pflegepositionen 2/2018 des Deutschen Pflegerats e.V. Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen

Gemeinsam mehr erreichen

Trotz schwieriger Arbeitsbedingungen sind die Mitarbeiter in der Pflege kaum organisiert. Das ist eines der wesentlichsten Ergebnisse einer Studie von Prof. Dr. Wolfgang Schroeder von der Universität Kassel, Fellow am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) (siehe S. 64). Was fehle, seien u. a. ein kollektives Selbstverständnisses und eine kollektive Selbstorganisation. Nur so könne der Pflegeberuf aufgewertet werden. Ein Teufelskreis, sagt der Wissenschaftler weiter, denn den Gewerkschaften fehle die betriebliche Machtbasis und sie werden als Akteure der Pflege kaum erkannt. Das sind interessante Einblicke, die eines ganz deutlich zeigen: Deutschland braucht Pflegekammern und eine Bundespflegekammer als gemeinsame starke Vertretungen der professionell Pflegenden, aber auch starke Gewerkschaften. Die Kammern haben die Werkzeuge und die Möglichkeiten, Weichenstellungen für die professionell Pflegenden zu stellen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, der für die Kammern mit ihrer klaren pflegeberufspolitischen Positionierung spricht. Berechtigte Forderungen werden dadurch deutlicher. Wir bestimmen mit ihnen die Grundlagen unseres pflegerischen Handelns selbst. Für die Patienten bedeutet das die Gewährleistung einer hohen Qualität der Pflege. Ziel ist es, eine gute pflegerische Versorgung der Gesellschaft mit kompetenten und zufriedenen Pflegefachpersonen sicherzustellen. Dafür brauchen wir die Kammern, aber auch Gewerkschaften. Gemeinsam wäre man ein starkes Team. Gründe genug, es zielorientiert für die professionell Pflegenden zusammen anzugehen.

Irene Maier Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR)

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Erste Eindrücke, Präsentationen und Aufzeichnungen von Vorträgen und Diskussionen des 2. Runden Tisches Hebammenkammer 2017

Am 30.09.2017 fand an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg der 2. Runde Tisch Hebammenkammer statt.

Nach den Willkommensworten von Frau Dr.Gertrud Ayerle vom Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg gaben Andrea Villmar von der Hochschule für Gesundheit und Michaela Michel-Schuldt den Teilnehmerinnen eine Einleitung in das Thema. Die Präsentation können Sie sich in Form einer Power Point hier ansehen.

Prof. Winfried Kluth von der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät hat dort den Lehrstuhl für öffentliches Recht und ist weiterhin Vorsitzender des Instituts für Kammerrecht, hielt einen Vortrag zum Thema Kammerrecht. Dieser, und der Vortrag am Nachmittag von Frau Anke Wiemer, der sich mit den Unterschieden von Verband und Kammer beschäftigte, können als Audiodatei (Kluth und Wiemer) angehört werden. Weiterhin können sie sich die entsprechenden power-point Präsentation dazu ansehen. Zum einen die Präsentation von Anke Wiemer Aufgaben Berufsverband-Kammer-Vergleich-Onlineversion zum anderen die Präsentation von Professor Winfried Kluth Kluth_Hebammenkammer

Zwei Arbeitsgruppen stellten am Nachmittag wertvolle Ergebnisse zum Thema Informationsweitergabe des Kammerthemas an die Hebammen zusammen. Ein Gruppe beschäftigte sich mit zu kommunizierenden Inhalten, eine andere mit möglichen Kommunikationswegen.

Ein nächster Runder Tisch soll im kommenden Jahr stattfinden. Die Teilnehmerinnen erklärten sich bereit, eine Präsentation zu entwickeln, mit deren Hilfe die Berufsgruppe zum Thema Hebammenkammer informiert werden kann. Weiterhin werden Freiwillige zukünftig als „Ansprechpartner Hebammenkammer“ auf diesem Blog gelistet werden.

Artikel von Susanne Steppat im Hebammenforum 09/2017: Hebammenkammer? Im Moment eher nein!

Die Beirätin für den Angestelltenbereich sieht in der Errichtung einer Hebammenkammer eine mögliche Schwächung des Hebammenwesens. Der Deutsche Hebammenverband übernehme bereits viele Funktionen einer Kammer. Ihre Vision: erst einmal sehen, was die Pflege vorlegt und dabei „beobachten, abschätzen, einschätzen und dann in aller Ruhe weitermachen.“ Artikel im Hebammenforum 09/2017

Startschuss für die Bundespflegekammer

Aus Pflegen-online vom 16.08.2017 

Eine gemeinsame und einheitliche Selbstverwaltung aller professionellen Pflegeberufe auf Bundesebene rückt immer näher. Pflegepräsident Westerfellhaus (Foto) spricht von einem „berufspolitischen Meilenstein“.

Der Deutsche Pflegerat hat am gestrigen Dienstag die Errichtung einer Gründungskonferenz für eine Bundespflegekammer gemeinschaftlich mit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz beschlossen.

Die Gründungskonferenz wird die Aufgabe haben, innerhalb eines Jahres alle Vorbereitungen zu treffen, um eine Bundespflegekammer als gemeinsames Dach der bereits existierenden Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und weiterer in Vorbereitung befindlicher Kammern der Pflegeberufe zu bilden. Initiativen für Landespflegekammern gibt es derzeit in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg – jeweils in unterschiedlichen Stadien.

SIGNAL AN DIE POLITIK

„Mit dem nun gefassten Beschluss haben wir einen berufspolitischen Meilenstein für die Selbstverwaltung der Pflege geschafft“, kommentiertAndreas Westerfellhaus, der Präsident des Deutschen Pflegerats, die Errichtung der Gründungkonferenz (Foto). „Dies ist insbesondere auch ein Signal an die Bundespolitik für die im Herbst beginnende neue Legislaturperiode.“

Getragen werden soll die Bundespflegekammer von den Landespflegekammern, in denen alle Pflegefachpersonen eines Bundeslandes persönlich Mitglied sind. Organisationen, die keine echte, unabhängige und umfassende Selbstverwaltung sind, wie dies beim bayerischen Pflegering der Fall ist, können nicht Mitglied der Bundespflegekammer werden.

QUALITÄT DER BERUFSAUSÜBUNG

Aufgabe der Bundespflegekammer soll es sein, eine starke und gemeinsame Interessenvertretung aller professionellen Pflegekräfte zu schaffen und damit zentraler Ansprechpartner der Politik und des Gesetzgebers zu werden. Ferner wird die Bundespflegekammer eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Selbstverwaltungsorganen anstreben. Eine Aufgabe der Pflegekammern ist es, die Berufsbilder in der Pflege entsprechend dem wissenschaftlichen Fortschritt und dem sich wandelnden Bedarf einer alternden Gesellschaft weiterzuentwickeln und die Qualität der Berufsausübung zu sichern. Aufgabe der Bundespflegekammer ist es, in einer föderalen Struktur dafür gemeinsame Prinzipien zu entwickeln. Daneben soll die Bundespflegeammer auch dazu beitragen, dass bald in allen Bundesländern unabhängige Landespflegekammern etabliert werden.

Die Gründungskonferenz hat das Ziel, innerhalb der nächsten Monate alle organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um die Bundespflegekammer arbeitsfähig zu machen.

Quelle: DPR

Fotonachweis: Schluetersche

Registrierung erbeten – 2. Runder Tisch Hebammenkammer

Liebe Interessierte,

da wir abschätzen möchten, wie viele TeilnehmerInnen wir für den 30.9. erwarten können, würden wir uns freuen, wenn Ihr Euch/Sie sich baldmöglichst hier registrieren könntet.

Der Ausdruck eines Tickets ist nicht nötig.

Herzlichen Dank!

Wir freuen uns über zahlreiche Registrierungen.

Viele Grüße!